Hoi JunGS!!!!
T-Online will seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ab dem 1. 10. 2004 ändern: Alle Kunden sind künftig verpflichtet, auf die Sicherheit ihrer Passwörter zu achten. Ferner behält sich T-Online vor, Dienste aufgrund von schadhaftem Code und Viren vorrübergehend zu sperren beziehungsweise abzuschalten.
So fordert eine neue Klausel die Kunden dazu auf, ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern und bei Verdacht auf Kompromittierung dies sofort zu tun. Weiterhin muss der Kunde sicherstellen, dass "bei Inanspruchnahme von Leistungen der T-Online AG über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist".
Auch für Betreiber von Funknetzen gibt T-Online Richtlinien vor, im genauen Wortlaut heißt es: "Ferner ist der Kunde verpflichtet, Kennwörter/Passwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen."
Zusätzlich behält sich T-Online neuerdings per AGB das Recht vor, "zur Bekämpfung von Spam und schadhaften Codes (z.B. Viren, Würmer) bestimmte Leistungsfunktionalitäten (insbesondere die eMail-Kommunikation und die Kommunikation bestimmter Betriebssystemdienste, z.B. Laufwerksfreigaben) vorübergehend zu sperren." Ob damit aber auch ein Haftungsauschluss für den Ausfall von angebotenen Diensten bei eigenem Versagen des Anbieters, wie sie etwa die Sicherheitslücken bei der Schwestergesellschaft T-Com offenbarten, verbunden sein kann, ist nach Meinung von Rechtsexperten mehr als zweifelhaft.
Quelle:heise security
Greets
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