Der Weg zur Kantine ist gesetzlich unfallversichert, die Zeit des Essens allerdings nicht. Im Klartext bedeutet das: Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Pausenraum oder zu einem Restaurant und verletzt sich, ist er bei der Berufsgenossenschaft versichert. Verbrüht er sich beim Essen an einer heißen Suppe oder schneidet sich in den Finger, ist das sein privates Pech. Doch Vorsicht: Der Weg zur Essenspause darf nicht "unverhältnismäßig lang" sein, sonst greift nach Angaben des Unternehmer-Internet-Portals auch bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
is das krass oder ist das krass... :ang-2: