Die Regionaltelefongesellschaft HTP mit Sitz in Hannover hat einen Erfolg vor Gericht gegen die Deutsche Telekom erzielt. Danach darf der Branchenprimus künftig keinen Kontakt mehr zu wechselwilligen Kunden aufnehmen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen. Das Bonner Landgericht gab damit dem Antrag der Telefongesellschaft auf eine einstweilige Verfügung statt (Az.: 11068/07).
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