P2P-Börsen
Erstes Urteil gegen Musikpirat
Kaum zwei Monate ist es her, dass der Ver_band
der deutschen Plattenindustrie (IFPI) 68 Strafanzeigen
gegen P2P-Nutzer erstattete, schon wurde der erste
von ihnen rechtskräftig verurteilt: 8.000 Euro
Schadensersatz und 400 Euro Strafe muss ein
23-jähriger Kazaa-User zahlen, der sofort gestand
und einem Schnell_verfahren zustimmte. Nur so war
es möglich, den Fall so rasch - ein paar Stunden
nach der Hausdurchsuchung - abzuschließen.
Dr. Hartmut Spiesecke (H.S.), Sprecher des IFPI
beantwortet CHIP die Fragen, die sich die
Tauschbörsen-Fangemeinde jetzt stellt:
Worauf genau bezieht sich die Anklage?
H.S.: Entscheidend war, dass der User mehrere
tausend Titel illegal bei Kazaa angeboten hat.
Die 6.000 MP3-Dateien auf seinem PC und rund
100 Rohlinge mit Musiktiteln kamen hinzu.
Wer muss noch mit einer Anzeige rechnen?
H.S.: In erster Linie P2P-User, die im größeren
Stil anbieten. Grundsätzlich kann es aber je_den
Nutzer von Tauschbörsen treffen.
Was ist mit MP3s, die von gekauften CDs stammen
die ich im Regal stehen habe?
H.S.: Bei CDs ohne Kopierschutz ist das kein Problem
das fällt unter Privatkopien.
Was ist mit MP3s, die aus der Zeit vor der
Ur_heberrechtsnovelle gesaugt wurden?
H.S.: Die sind nicht von Interesse. Entschei_dend ist
der Zeitpunkt, an dem die Fahnder die IP-Adressen
von P2P-Usern notieren und deren Angebote mit
Test-Downloads überprüfen.
Nutzt es etwas, wenn man die MP3s von der
Festplatte löscht?
'H.S.: Nein. Wenn die IFPI belegen kann, dass mit Ihrer
IP-Adresse MP3s angeboten wurden, ermittelt der
Staatsanwalt.
Cheers
@JAck:pfct: