Größter Schlag gegen Tauschbörsen in Deutschland

  • Staatsanwaltschaft Köln: Verfahren gegen 3.500 eDonkey-Nutzer

    Rund 130 Hausdurchsuchungen wurden im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Tauschbörsennutzer heute zeitgleich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die federführende Staatsanwaltschaft Köln spricht vom "größten Schlag gegen ein Tauschbörsennetzwerk in Deutschland", bei dem zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt wurden.

    Es sei gelungen, insgesamt etwa 3.500 Nutzer des eDonkey-Netzes zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über die Tauschbörse angeboten haben. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden.

    Es handele sich dabei um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Köln.

    Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH.

    Nachtrag vom 23. Mai 2006, 13:10 Uhr:
    Bei den Ermittlungen kam eine speziell zu diesem Zweck entwickelte Software zum Einsatz, die innerhalb von zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien produzierte. Mit diesen Daten sei es dann gelungen, insgesamt mehr als 3.500 Nutzer zu identifizieren, teilte der Verband der Muskindustrie (IFPI) mit.

    Der Erfolg unterstreiche wieder einmal, "dass Urheberrechtsverletzungen ernst zu nehmende Delikte sind", so Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Die Musikindustrie will mit der Aktion aber vor allem ein Zeichen der Abschreckung setzen. Haentjes: "Die wichtige Botschaft an alle Internetnutzer ist, dass niemand damit rechnen kann, unentdeckt zu bleiben, wenn er Straftaten im Internet begeht.".

    Von internationalen Vertretern der Platten-Lobby gibt es Beifall für die Aktion: "Ich bin froh, dass die deutschen Behörden die Bedeutung von Urheberrechtsverletzungen erkannt haben und konkrete Maßnahmen dagegen durchführen", kommentiert John Kennedy, Chairman und CEO der IFPI. "Niemand sollte von der Intensivierung unserer Kampagnen überrascht sein. Die Musikindustrie hat viele Aufklärungs- und Lehrkampagnen durchgeführt, die sich an Eltern, Schüler und Internetnutzer richteten. Die meisten Menschen wissen, dass das Tauschen von Musikdateien ohne Erlaubnis illegal ist - leider bedarf es erst Maßnahmen wie dieser, um eine tatsächliche Veränderung des Verhaltens zu erwirken." (ji)

    ^^Quelle: http://golem.de/0605/45485.html

    eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht

    Rechtsanwalt Solmecke: Schüler und Studenten statt professionelle Raubkopierer

    Im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer tritt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare dem Eindruck entgegen, es gehe um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer in einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. Meist seien die Betroffenen Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, so Solmecke, dessen Kanzlei einige der Betroffenen vertritt.

    Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte beschreibt das Vorgehen wie folgt: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz.

    In der Regel seien aber zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen worden. Auf Grund der Songtitel werde dann auf weiteres geschütztes Musikmaterial geschlossen. "So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande", erklärt der Rechtsanwalt. Letztlich würde dann aber vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

    Ein Problem dabei ist die Grundidee einer Tauschbörse, denn wer Dateien herunterlädt, wird in der Regel selbst zum Anbieter, ob nun bewusst oder unbewusst.

    Solmecke sieht die Musikindustrie dabei in der Beweispflicht: "In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat". Hier sei die Rechtslage aber noch unklar, denn oft sei auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss denn tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können in der Regel mehrere Nutzer parallel auf den Internetanschluss zugreifen, doch über die IP-Adresse könne nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt, merkt Solmecke an. (ji)

    ^^Quelle: http://golem.de/0605/45508.html

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

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