Anti-P2P-Gesetz passiert US-Senat

  • "Pirate Act" macht Tauschbörsen-Nutzung strafbar

    In den USA hat ein Gesetzesentwurf den Senat passiert, der die Nutzung von P2P-Tauschbörsen auch ohne den Beweis einer Urheberrechtsverletzung strafbar macht. Der Protecting Intellectual Rights Against Theft and Expropriation Act, kurz Pirate Act, soll es dem US-Justizministerium ermöglichen Zivilverfahren gegen die User von Online-Tauschbörsen wie Kazaa zu eröffnen. Zurzeit können Bundesbehörden nur Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung einleiten. Dazu ist aber eine schwierige Beweisführung notwendig. Der Senat hat dem Gesetz nun ohne Debatte zugestimmt. Der Gesetzesentwurf kommt nun ins Repräsentantenhaus.

    Gegner des Pirate Act wie die Konsumentenschutzorganisation EFF haben auf den ungewöhnlichen Eifer der Gesetzesinitiative aufmerksam gemacht. Der Entwurf wurde erst am 25. März 2004 eingebracht und ohne ein einziges Hearing an den Senat weitergeleitet, wo ebenfalls keine Debatte darüber stattgefunden hat. Ziel des Gesetzes ist vor allem die Ermöglichung von Zivilverfahren durch das Justizministerium gegen User, die große Mengen an Daten via P2P-Systeme zum Kopieren frei geben. Bisher wurden Strafverfahren der Bundesbehörden durch aufwändigen Beweisverfahren erschwert.

    Das Justizministerium hofft durch verstärkte Aktivitäten gegen P2P-User mehr Sicherheit für kreative Arbeit im Internet zu schaffen. Die EFF sieht darin eine weitere Episode des Kampfes der Musiklobby RIAA, die das Gesetz massiv unterstützt, gegen P2P-Systeme. Zudem läuft der Pirate Act aus Sicht der EFF auf eine Übernahme der Prozesskosten der RIAA durch den US-Steuerzahler hinaus. Die Organisation hat daher die Aktion "Sink the Pirate Act" gestartet.

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  • auwauwau... das sieht übel aus für die Amis und somit auch für uns!

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    Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir.
    Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
    diese verbindet uns wie ein heiliges Band.
    Wir waten durch ein Meer von Blut, gib uns dafür Kraft und Mut.
    In nomine Patris, et filii et spiritu sancti.

  • Typische Lobbyarbeit sowie es bei uns auch geschieht...

    Naja wenigstens haben wir in CH nicht solche probleme mit den kopien.. die sind nämlich legal (unter Freunden und bekannten)

    Aber das mit den Prozesskosten ist schon Hammer.. schweinerei :bghh:

    Cheerz
    M@SteR

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    To Fast 4 You.

  • wie??? bei euch darf man ne CD kopieren und seinen Freunden geben ??

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  • He MAster ::::::

    Ich zieh auch in die SchweiZ hier wirds immer
    ungemütlicher.Habt ihr auch anständige Gebüsch
    dort,du weißt ist wichtig für mich da ich ständig
    Deckung brauche:wkpd:

    Ansonsten war das doch abzusehen das die ganze
    P2P-Klammote irgendwann mal das Zeitliche segnet.

    Denke es wird aber weiter Gehen,eben alles auf Privater
    BAsis.

    Shit HappenS :asswk:


    GreeTS

    Jack SparroW:pfct:

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    Lebt in der Liebe,wie auch Christus uns geliebt hat.
      

    [ Epheser. 5,2 ]

  • Zitat

    Originally posted by Tristar^p41n
    wie??? bei euch darf man ne CD kopieren und seinen Freunden geben ??

    hier darf man das auch, ausser man umgeht dabei einen kopierschutz :crzy:

    Ein neues US-Gesetz könnte das Ende für Online-Tauschbörsen bedeuten. Wie golem.de meldet, sieht der Entwurf des US-Senator Orrin G. Hatch vor, dass bei Urheberechtsstreitigkeiten wegen Dateitauschs nicht nur die Nutzer, sondern künftig auch die Anbieter von Tauschbörsen zur Rechenschaft gezogen werden. Der republikanische Politiker hat nach eigenen Angaben vor allem den Jugendschutz im Sinn.

    "Unschuldige Kinder"
    Die zuletzt von der Musikindustrie verklagten Nutzer seien bislang überwiegend Jugendliche gewesen, argumentiert Hatch. Anstelle gegen prinzipiell "unschuldige" Kinder vorzugehen, sei es sinnvoller, die Anstifter heranzuziehen. Offen ist bislang, ob nur der Anbieter der Software belangt werden soll, oder auch jeder, der den freien Download urheberrechtlich geschützer Inhalte ermöglicht. Laut Lawrence Lessig, Jura-Professor an der renommierten Universität Stanford, werde das Gesetz bereits in den nächsten Wochen verabschiedet, ohne dass eine Anhörung im US-Senat geplant sei.

    Musik-Industrie jagt Nutzer
    In den vergangenen Wochen haben mehrere Aktionen gegen deutsche Tauschbörsen-Nutzer für Aufsehen und teils Protest von Bürgerrechtlern gesorgt. So wurde Ende Mai ein 22-jähriger Auszubildender vom Cottbusser Amtsgericht verurteilt. Der Mann muss insgesamt 8400 Euro zahlen, davon allein 8000 als Schadensersatz an die deutsche Musikindustrie. Ein Stuttgarter Lehrer hat sich Zahlung von 10.000 Euro an die deutschen Phonoverbände verpflichtet.

    Hat die Musikindustrie versagt?
    Der deutsche Phonoverband hat für die Zukunft weitere Prozesse angekündigt - doch das stößt auf Kritik. "Das Vorgehen der Musikindustrie verdeutlicht ihr Versagen bei der Erschließung neuer Chancen im Internet", sagte der Sprecher der Grünen Jugend, Stefan Schilling, der Nachrichtenagentur AFP. Filesharing müsse legalisiert und mit einer pauschalen Abgabe abgegolten werden. Die Strategie der Musikindustrie könne nicht erfolgreich sein, ohne dass Freiheitsrechte massiv eingeschränkt würden, warnte Oliver Moldenhauer vom Netzwerk Attac. "Der Versuch, Musik-Tauschen dann letztlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR."

    EU plant Strafen gegen Tauschbörsennutzer
    Offenbar gehen der Europäischen Union (EU) die zurzeit geltenden zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten der Mitgliedsländer bei Urheberrechts-Piraterie noch nicht weit genug: Wie das Computer-Fachmagazin "heise online" berichtet, soll voraussichtlich bis zum Jahresende die grundsätzliche Strafbarkeit von Piraterie im EU-Rat durchgeboxt werden. Erst im Februar hatte der Rat, der aus den Fachministern der Mitgliedsstaaten besteht, die Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt.

    EU-Rat bestimmt Details ohne das Parlament
    Die grundsätzliche Strafbarkeit von Urheberrechts-Piraterie soll zunächst in einer kurzen Direktive festgelegt werden, der neben dem EU-Rat auch das EU-Parlament zustimmen muss. Umsetzung und Details, also auch wie hoch mögliche Strafen ausfallen, sollen anschließend in einer Ratsentscheidung definiert werden. Über diese befindet allein der EU-Rat - das EU-Parlament wird zuvor lediglich gehört.

    Tauschbörsen-Nutzer - mit einem Bein im Knast?

    Rechtsanwalt Christian Czirnich
    Viele Tauschbörsianer fragen sich: Was ist eigentlich noch erlaubt und was verboten? Können auch auf mich hohe Schadensersatzforderungen zukommen, wenn ich eine Tauschbörse nutze? Rechtsanwalt Christian Czirnich (http://www.onlinekanzlei.de), Spezialist für Computer- und Internetrecht aus München, gibt für T-Online klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema.

    Darf Software aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.

    Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss.

    Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Nein. Kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme dürfen nicht heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.

    Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran hat sich auch durch das neue Urheberrecht nichts geändert.

    Darf ich Sicherungskopien von Software machen, die ich gekauft habe?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Ja, auch von DVDs und CDs darf eine Kopie für den eigenen Gebrauch gemacht werden. Dies ist allerdings verboten, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen wird.

    Darf ich Freunden eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs schenken?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal sind drei erlaubt.

    Darf ich Sicherheitskopien tauschen?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Nein. Das Anbieten per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader bislang selten vorgehen, wird gegen Anbieter aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt

    Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.

    Darf ich Software herunterladen, die einen Kopierschutz umgeht?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Netz runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht.

    Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Sie sind verboten, wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CDs / DVDs zu knacken. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.

    Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik oder Video setzen?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.

    Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten?
    Rechtsanwalt Christian Czirnich:
    Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musik-Files oder Filme.

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  • man man man... wo soll das alles noch hinführen??? :(

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    Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir.
    Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
    diese verbindet uns wie ein heiliges Band.
    Wir waten durch ein Meer von Blut, gib uns dafür Kraft und Mut.
    In nomine Patris, et filii et spiritu sancti.

  • Jajaja... wie bei der Gestapo...

    Machen wir es so, die ersetzen uns Datenträger, wenn die eigenen kaputt gegangen sind gegen den "Herstellungspreis" und man könnte sich vieleicht auf solche Sachen einlassen...

    Aber so, nada !

    ÜBerwachen - kontrollieren, es ist so gekommen, wie ein alter Freund mir es in den 80igern vorher gesagt hatte !:wow: :sad-2:

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    Respect the Scene, Respect their Work !

  • Hard Times ,immer nur den kleinen Mann abzocken ,zensieren ,verbieten ... "Die" die uns regieren ,kontrollieren und maßregeln ,für diese ehrenwerten Leute gelten nicht die "Spielregeln" die uns Ottonormalbürger auferlegt sind :agr-2: .

    Medienkonzerne und Urheberrechteinnhaber weinen jedes Jahr um virtuellen Verlust den sie angeblich Raubkopien zu verdanken haben.

    Also mir reicht es allemal ,ich sage nur noch freie Software ,Filme und Musik nutzen ,lasst die Säcke auf ihrem Schrott doch einfach sitzen :gnmn: .

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  • Ich kauf schon lange keine CD's mehr...

    Entweder sind es UnCD's die im Auto ned laufen oder die Songs sind einfach zum kotzen... :bghh:

    Die MI soll leiber sich mal überlegen was die leute hören wollen und nicht was die pupertären Kids wollen die eh über P2P saugen..

    Es gibt doch für meinen Jahrgang fast keine CD's mehr zu kaufen die sich lohnen...
    Keine Firma kann es sich leisten am Markt vorbei zu produzieren, nur die MI scheint das zu machen..

    Denke da liegt das grosse Problem der MI und nicht in P2P.

    Sollen sie doch P2P abschaffen, der Umsatz wird sicher nicht besser werden ..

    Have a nice day !!

    M@steR

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    To Fast 4 You.

  • Was ich hör was von der Gestapo.Herr ReichsKAnzler sofort
    Standgericht_Mann nehmen sie gefälligst Haltung an.:muha:


    Echt da vergeht einem langsam echt die Freude an allem
    Meine FressE,echt FaxeN DicK Bro'S *Bläää*

    Die können mich mal alle:asswk: :asswk:


    Nice GreeTS to all

    @JacK:ysmn:

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    Lebt in der Liebe,wie auch Christus uns geliebt hat.
      

    [ Epheser. 5,2 ]

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