Fight For Your Right

  • Markt statt Moral

    Nicht trotz, sondern wegen der vielen Gesetze und teuren Staatsapparate floriert das Verbrechen, sagt Valentin Landmann. Der Milieuanwalt über sein Berufsverständnis, sein Engagement für die Halbwelt und die falsche Logik der Gesetzgeber.
    Valentin Landmann, Sie wuchsen in einem bürgerlich-intellektuellen Milieu in St. Gallen auf und könnten heute als Hochschulprofessor arbeiten. Stattdessen verteidigen Sie Randgruppen. Warum?
    Am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, wo ich eine Zeit lang gearbeitet habe, kam ich zum ersten Mal mit Menschen in Kontakt, die nicht beim kleinsten Problem zum Richter rennen können. Ich wollte erfahren, wie solche Gesellschaften funktionieren – das Rotlichtmilieu, die Drogenszene. In Deutschland lernte ich damals auch die Hells Angels kennen.
    Wie würden Sie diese Rockervereinigung beschreiben?
    Die Hells Angels sind im Prinzip nichtsanderes als ein normaler, traditioneller Motorradclub.
    Ein sehr umstrittener aber.
    In ganz Europa ist noch keine einzige Anklage gegen die Hells Angels als kriminelle Organisation durchgekommen. Vor zwei Jahren wurden in vier Kantonen Razzien gegen die Hells Angels durchgeführt. Die Bundeskriminalpolizei begründete die Ak-tion mit dem Verdacht auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Dieser Vorwurf ist weit gehend zerbröckelt. Er ist aus meiner Sicht auch unhaltbar. Natürlich: Es traten ein paar Einzeldelikte zu Tage, und diese müssen untersucht werden. Aber die Angels als staatsgefährdende Bande abzustempeln, ist lächerlich.
    Wie sind die Angels aufgebaut?
    Es gibt keine straffe Führung, die «Brüder», wie sie intern genannt werden, sind sehr individualistisch. Untereinander gibt es intensive Freundschaften. Übrigens gibt es auch nichts Harmloseres als eine Hells-Angels-Party. Als ich das erste Mal an einer teilnahm, kam ich aus dem Staunen nicht mehr raus: Es lief Musik, Würste wurden grilliert, Kinder spielten. Als ich einen Anwesenden fragte, wann denn jetzt die Orgie anfange, lächelte er nur und sagte: «Das ist sie!»
    Sie sind zwar nicht Mitglied bei den Hells Angels, ihnen aber freundschaftlich verbunden. Dieses Engagement führte 1984 dazu, dass Sie aus der Anwaltskanzlei Wenger & Vieli ausscheiden mussten.
    (Überlegt) Mein Engagement hat mir oft geschadet. Anderseits ist es auch eine enorme Bereicherung. Ich bin ungeheuer neugierig, wie die menschliche Natur funktioniert. Die Verteidigung eines Lustmörders etwa hat eine ureigene Faszination.
    Was reizt Sie so am Morbiden?
    Sie verstehen mich falsch. Mich fasziniert die Frage, warum ein Lustmord passiert, nicht die Tat an sich. Sobald mein Interesse geweckt ist, fällt die Berührungsangst weg.
    Ist mangelnde Distanz nicht sehr unprofessionell für einen Juristen?
    Ich sitze lieber mit interessanten Leuten zusammen als mit solchen, die einfach nur Geld bringen. Als Anwalt muss man oft lange Gespräche führen und daraus entwickelt sich die eine oder andere Freundschaft. Aber das kann – da gebe ich Ihnen Recht – nachteilig sein.
    Sie sprechen aus Erfahrung: Vor acht Jahren wurden Sie von der Bezirksanwaltschaft Zürich der Geldwäscherei und Begünstigung eines Drogendealers beschuldigt. Sie sassen lange in Untersuchungshaft.
    Die Ermittlungen ergaben, dass ich weder von seinen Delikten wusste noch davon profitierte. Ich habe damals gravierende Fehler gemacht, habe meinem Mandanten blind vertraut. Für mich war der Mann ein Paradebeispiel für einen Menschen, der sich aus eigener Kraft und Intelligenz aus der kriminellen Welt herausgekämpft hat. Das hat er jedoch nicht, und ich habe mein Vertrauen teuer bezahlt.
    Ihr Widerstand gegen staatliche Einflussnahme wirkt beinahe missionarisch. Hat das damit zu tun, dass Sie schon als Kind mit dem Holocaust konfrontiert waren? In Ihrer weit verzweigten jüdischen Familie wurden 200 Menschen ermordet.
    Ja, die Nazis haben praktisch meine ganze Familie umgebracht. Mir ist vielleicht stärker als anderen bewusst, wie gefährlich es ist, Gruppierungen zu diskrimi-nieren. Ich fühle mich darum veranlasst, gegen Vorurteile zu kämpfen, und versuche zu verstehen, wie Verbrechen passieren. Die Zufriedenheit in meinem Leben ist immer irgendwie gestört. Darum lehne ich mich nie zurück.
    Ist für Sie – vor diesem Hintergrund – Staatsgewalt per se schlecht?
    Den Staat als ordnende Gewalt braucht es natürlich. Aber Gesetze sind nicht immer toll, auch wenn sie aus vielleicht noch so hehren Gedanken entstanden sind. Viele Verbrechen in der Geschichte der Menschheit wurden vom Gesetz gestützt. Darum auch mein Misstrauen gegen reinen Positivismus. Es ist gefährlich zu sagen: «Das ist nun mal das Gesetz, also ist es gut.»
    Dieser Gedanke zieht sich als Leitfaden durch Ihr neues Buch «Verbrechen als Markt».
    Ja, Drogenhandel, Geldwäscherei, Einbrüche und Wirtschaftskriminalität florieren. Wenn man sieht, dass etwas aus dem Ruder läuft, muss man sich fragen: «Was haben wir falsch gemacht?» Wir haben doch genügend Gesetze, und trotzdem floriert der Drogenmarkt. Warum?
    Ja, warum?
    Weil wir zu stark in moralischen Kategorien denken! Die Kriminalität kennt keine Moral. Warum also sollen wir sie mit moralischen Verboten bekämpfen? Leider gibt es Gesetze, die den Verbrechensmarkt erst möglich machen. Gäbe es keine Drogengesetze, würde Heroin so wenig kosten, dass sich nicht mal der Flug für Schmuggler lohnte. Verbote sind es, die den Drogenmarkt erst zum Geschäft machen! Jede Repression treibt den Preis in die Höhe. Ein Dealer, den ich in der U-Haft besuchte, hat mir sein Leid geklagt: «Wenn Drogen legal werden, wovon soll ich dann leben?» Er hat Recht: Drogendealer haben ein grosses Interesse an der Aufrechterhaltung der Repression. Sie und ein paar andere.
    Wen meinen Sie?
    Auch Ärzte, Therapiestationen und die Justiz profitieren vom Betäubungsmittelgesetz. Man stelle sich vor, Drogen würden legalisiert – wir müssten sofort einen Sozialplan für Richter und Anwälte aufstellen.
    Sind Sie für die Freigabe aller Drogen?
    Das können wir gar nicht, das gäbe ein Desaster. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, alle Medikamente in den freien Verkauf zu geben. Die Liberalisierung weicher Drogen müsste ein europäisches Projekt sein. Leider ist die Tendenz gegenläufig.
    Angenommen, Heroin wäre in der Apotheke auf Rezept erhältlich. Was dann?
    Der Unterwelt würde der Markt entzogen. Der Schwarzmarkt fiele zusammen. Ganz würde er zwar nicht verschwinden, aber fast. Und die Kriminalität würde massiv zurückgehen.
    Was macht Sie da so sicher?
    Nehmen wir das Beispiel eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels: Valium bekommen Sie in der Apotheke, und trotzdem gibt es einen kleinen Schwarzmarkt. Ich habe aber noch nie gehört, dass sich Banden gegenseitig wegen eines Päckchens Valium umbringen.
    Prohibition bringt nichts, das weiss man seit den Erfahrungen in den USA.Warum lernt man nicht daraus?
    Wir Menschen sind Meister im Nichtlernen. Und wir geben nicht gern Fehler zu. Wahrscheinlich ist das unsere Natur. Während der Prohibition von 1919 bis 1933 wurden Konsum, Vertrieb und Import von Alkohol verboten. Die Folgen waren verheerend: Die Strafbarkeit schuf ein Risiko, das Produzenten und Händler auf den Preis abwälzten. Überall entstanden illegale Verkaufsstätten, die Alkoholprofis machten das grosse Geld. Und: Zum ersten Mal in der Geschichte der USA entstanden grossflächig kriminelle Organisationen.
    Weniger Moral, mehr Markt – ist das die Lösung der Probleme?
    Ich habe kein Patentrezept. Alles, was ich sagen kann, ist: Bei der Schaffung und Anwendung von Gesetzen sollte man sich überlegen, wie der Markt darauf reagiert. Mitunter treibt das Verbot den Preis in die Höhe und macht Kriminalität erst recht reizvoll. In der Sprache der Ökonomen: Der Staat schafft mit Verboten einen ökonomischen Anreiz für neue Marktteilnehmer im Drogenhandel und zusätzlich für Beschaffungsdelikte beim Kunden. Das Ziel wäre aber, einen Negativanreiz für den Betäubungsmittelhandel zu schaffen.
    Gesetze gegen die Prostitution werden gern mit dem Schutz der Frau und ihrer Würde begründet.
    Auch hier gilt: Moralische Überlegungen bei der Schaffung von Verboten verdrängen den Marktcharakter. Prostitution ist ein Markt. Ihn mit Verboten aus der Welt schaffen zu wollen, zeugt von geradezu abstruser Verleugnung der Realität.
    Wie meinen Sie das genau?
    Jede Prostituierte braucht einen Arbeitsplatz. Wer ihr dabei hilft, riskiert, sich strafbar zu machen. Und ein Risiko ist nichts anderes als ein Kostenfaktor. Die Frau, die sich prostituieren will, findet nur dann eine Wohnung, wenn deren Eigentümer keine Bedenken haben, die Kosten aus dem Risiko der strafrechtlichen Verfolgung abzuwälzen. Zum Beispiel via Miete oder Vermittlungsgebühr. Jedes Verbot führt auch zu höheren Margen für Betreiber von einschlägigen Etablissements und Callgirldiensten.
    1992 wurde das Sexualstrafrecht revidiert. Eine sinnvolle Liberalisierung?
    Absolut. Leider gibt es heute aber gegenläufige Tendenzen. Ein weiterer Punkt: Ist Prostitution verboten, entfällt auch der staatliche Schutz oder der Schutz durch legale Sicherheitsdienste.
    Sie schreiben in Ihrem Buch, man sollte bei der Verbrechensbekämpfung nicht von weltfremden Wunschvorstellungen ausgehen. Ist es weltfremd, den Terrorismus militärisch zu bekämpfen?
    Nicht unbedingt. Der Staat darf einfach nicht alle Freiheiten über Bord werfen, die seine Bürer in jahrhundertelangen Kämpfen errungen haben. Terroristen wollen ja, dass der liberale Staat abgeschafft wird.
    Funktioniert auch der Terrorismus nach ökonomischen Gesetzmässigkeiten?
    Bis zu einem gewissen Grad. Terroristen wollen polarisieren, die Bevölkerung gegen die Regierung aufbringen. Wie machten sie das? Polarisierung setzt eine exakte Dosierung der Ressourcen voraus.
    Schlagen Terroristen zu hart zu, erreichen sie das Gegenteil.
    Genau. Sie bringen die Bevölkerung gegen sich auf. Terroristen suchen sich also weiche Ziele, die wenige Opfer und viele Verunsicherte versprechen. Jeder muss sich dann sagen: Das hätte auch mich treffen können. Ein «ideales» Ziel für Terroristen ist deshalb der Vorortsverkehr. Angriffe auf Megaanlässe halte ich indes für eher unwahrscheinlich. Der Druck, den Terroristen mit einer solchen Katastrophe auslösen würden, ginge in die falsche Richtung. Aber natürlich kann ich mich täuschen.

    Interview Reto Knobel, Bilder Stefan Jermann

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

  • London - Zum 50. Thronjubiläum der britischen Königin Elizabeth II. (76) erweisen auch die Mitglieder der britischen Motorradgruppe \"Hell\'s Angels\" der Majestät ihre Reverenz. Wie die Zeitung \"The Times\" am Dienstag berichtete, werden 50 Mitglieder der \"Hell\'s Angels\" - eines für jedes Jahr der Regentschaft - bei der Jubiläumsparade am 4. Juni auf ihren Zweirädern zum Buckingham-Palast rollen.

    \"Ich tue das für England\", sagte der Chef der \"Hell\'s Angels\", Alan Fisher (43). Fisher, der wegen seiner Herkunft aus dem feinen Stadtteil Kensington unter Seinesgleichen nur als \"Snob\" bekannt ist, versicherte die Königin seiner Loyalität: \"Ich bin stolz, Brite zu sein und lebe hier lieber als irgendwo sonst.\" Zugleich betonte er, die \"Hell\'s Angels\" seien viel weniger gefährlich als meistens angenommen: \"Ich bin auch ein Mensch. Und meine Mutter hat mich lieb.\"
    Zu den Jubiläumsgästen der Königin gehört auch Schock-Rocker Ozzy Osbourne (53). Einen Tag vor der Parade auf der Mall, dem zum Buckingham-Palast führenden Prachtboulevard, soll er am 3. Juni bereits beim Popkonzert im Garten des Palasts auftreten. Osbourne, der als Sänger von \"Black Sabbath\" unter anderem dadurch bekannt wurde, dass er einer Fledermaus auf offener Bühne den Kopf abbiss, wurde nach Angaben eines Palast-Sprechers mit ausdrücklicher Billigung der Königin eingeladen: \"Die Königin war an den Besprechungen über das Programm für das Konzert\" aktiv beteiligt.
    Nach Angaben des Buckingham-Palasts werden rund 200 Millionen Menschen die Feiern zum 50. Thronjubiläum vom 1. bis 4. Juni im Fernsehen verfolgen. Die \"Times\" schrieb, mit Einladungen an die \"Hell\'s Angels\" und Leute wie Osbourne wolle der Palast den Eindruck vermeiden, die Feiern blieben wie vor 25 Jahren beim Silbernen Thronjubiläum dem Establishment vorbehalten. Damals hatten die Sex Pistols mit einer aufrührerisch-subversiven Version der Nationalhymne \"God Save The Queen\" Aufsehen erregt. (dpa)

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

  • Gefängnisstrafe für Drogenfahnder

    FREIBURG (ute). Der vor sechs Jahren bereits wegen der Unterschlagung von sichergestelltem Rauschgift zu einer Gefängnisstrafe verurteilte frühere Leiter des Freiburger Drogendezernates ist erneut ins Visier der Ermittler geraten. Wie die Staatsanwaltschaft in Freiburg gestern bestätigte, soll der heute 52 Jahre alte Mann seit seiner Haftentlassung im Jahr 2003 mehrmals mit Kokain gehandelt haben. Außerdem ist in der Anklage unter anderem von illegalem Waffenbesitz und Anstiftung zum Drogenschmuggel die Rede. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussage eines Kronzeugen.

    Der frühere Chef der Freiburger Rauschgiftfahnder war nach eigenen Angaben im Jahr 1997 während eines verdeckten Einsatzes selbst in die Abhängigkeit geraten. Im Gerichtsverfahren hatte ein Sachverständiger von beruflicher Überbelastung und einer privaten Lebenskrise des Beamten gesprochen. Um seine Sucht befriedigen zu können, hatte er sich mehrfach aus der Asservatenkammer der Kriminalpolizei bedient. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte sich herausgestellt, dass außer dem Chef noch weitere Beamte des Drogendezernates mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten waren. In der Folge waren in der Abteilung mehrere Posten neu besetzt worden.
    Stuttgarter Zeitung

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

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    Schottenröcke gelüftet - Ermittlungen gegen Polizeibeamte

    Berlin (ddp-bln). Eine private «Weiberfastnacht»-Feier im Brauhaus Spandau hat für drei Polizisten Konsequenzen. Die Männer im Alter zwischen 31 und 41 Jahre sollen in der vergangenen Woche ihre Schottenrock-Verkleidungen hochgehoben haben, unter der sie nackt waren, wie ein Polizeisprecher sagte. Außerdem sollen die drei Beamten in körperliche Auseinandersetzungen mit Gästen verwickelt gewesen sein. Alle Beteiligten sollen unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Nachdem der Direktionsleiter über die Vorfälle informierte wurde, habe er Strafanzeige wegen Verdachts einer Straftat und disziplinare Vorermittlungen gegen die drei Beamten eingeleitet. Ermittelt werden soll nun, ob und gegen welche gesetzliche Bestimmungen die Männer verstoßen haben. Sie werden den Angaben zufolge auf andere Dienststellen versetzt.

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  • Ermittlungen gegen GdP-Landesvize Friedrich


    Magdeburg (ddp-lsa). Gegen den Landesvize der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird laut einem Zeitungsbericht ermittelt. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen gegen den 46-jährigen Polizeihauptkommissar Thomas Friedrich aus Halberstadt aufgenommen, berichtete die «Magdeburger Volksstimme» unter Berufung auf das Innenministerium. Friedrich stehe unter dem Verdacht der Nötigung, Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

    Die Sprecherin der Magdeburger Staatsanwaltschaft, Silvia Niemann, sagte auf ddp-Anfrage, die Akten lägen der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Deshalb könne sie auch keine inhaltlichen Aussagen treffen.

    Dem Blatt zufolge hatte ein Gast am Samstagabend im Magdeburger Nachtlokal «Südlichter» die beiden Begleiterinnen von Friedrich mehrfach zum Tanz aufgefordert. Die Frauen hätten jedoch abgelehnt. Danach sei ein Streit ausgebrochen. Der Gast sei von der Wirtin gemeinsam mit seinem Begleiter an die Luft gesetzt worden und dann noch einmal in die Bar gegangen, «um Zigaretten zu holen». Der Gast sagte dem Blatt: «Der Mann, von dem wir nicht wussten, wer es ist, stand auf, griff nach hinten und zog eine Pistole aus seinem Gürtel. Dann lud er die Waffe durch und hielt sie meinem Freund an den Kopf."

    Minuten später seien Polizisten da gewesen, hätten ihrem Kollegen Pistole und Patronen abgenommen, alle drei Beteiligten mussten zum Alkoholtest. Jeder habe 1,6 bis 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt.

    GdP-Landeschef Karsten Schmidt sagte dem Blatt: »Es könnte Notwehr gewesen sein. Bis das geklärt ist, nehmen wir ihn aus der ersten Reihe. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, müssten wir über eine Amtsenthebung nachdenken.»

    22.02.2006 Sab

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  • Häftlinge nackt ausgezogen und gefesselt

    In Hamburg wurden zwei Strafgefangene nackt auf Liegen gefesselt. Die Justizbehörde bestätigte Teile eines entsprechenden Medienberichts. Justizsenator Kusch gerät damit erneut unter Druck.

    Mindestens zwei Häftlinge sind in Hamburger Strafanstalten nackt ausgezogen und an eine Liege gefesselt worden. Ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde bestätigte am Sonntag im NDR einen entsprechenden Bericht des "Spiegels". Nach seinen Angaben wurden die renitenten Gefangenen entkleidet, damit sie keine gefährlichen Gegenstände verstecken können. Ein Rechtsanwalt hatte dem "Spiegel" zufolge die Fälle aufgedeckt.

    Durch die Fälle gerät der umstrittene Justizsenator Roger Kusch (CDU) noch stärker unter Druck. Die oppositionelle SPD-Bürgerschaftsfraktion erkannte einen Verstoß gegen das Strafvollzugsgesetz. "Wir sind sehr verwundert über die eigenwillige Interpretation der Justizbehörde, das Fesseln nackter Häftlinge sei rechtlich in Ordnung", erklärten die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Andreas Dressel und Rolf-Dieter Klooß. Sie forderten völlige Aufklärung.


    Umstrittener Justizsenator
    Kusch steht wegen einer Reihe von Vorfällen in der Kritik: Auf Druck der SPD wurde eine Klage gegen ihn eingereicht, weil er als Zeuge in einem Untersuchungsausschuss die Aussage in einer Frage verweigert hatte. Erst vor wenigen Tagen hatte Kusch Fehler eingeräumt. Er habe zum Beispiel die Wirkung eines Aufsatzes von ihm zur Abschaffung des Jugendstrafrechts in einer Fachzeitschrift falsch eingeschätzt. In Zukunft wolle er in der Partei für seine Ansichten werben, kündigte Kusch an. Bürgermeister Ole von Beust hatte den Senator vorher wegen mehrerer Alleingänge zurechtgewiesen. Der Senator war wegen seiner Vorstöße zu den Themen Sterbehilfe und Jugendstrafrecht in der CDU in die Kritik geraten. Er hatte sich ohne Absprache dafür stark gemacht, die Sterbehilfe in Deutschland zu liberalisieren. Außerdem fordert Kusch die Abschaffung des Jugendstrafrechts, um Jugendliche wie Erwachsenen bestrafen zu können.

    Unterschiedliche Angaben gibt es bisher über die Einzelheiten der Gefangenenfesselung: Der Leiter des Präsidialstabs der Justizbehörde, Henning Clasen, wurde im "Spiegel" zitiert, es habe "zwei Zwangsentkleidungen in Extremfällen" gegeben. Die nackten Männer seien aber nach ihrer Fesselung zugedeckt worden. Clasen bestritt dem Bericht zufolge zudem die Existenz von Verfügungen oder Anweisungen seiner Behörde, Häftlinge zu entkleiden. Der Rechtsanwalt Ernst Medecke wurde dagegen von dem Magazin mit den Worten zitiert, es gebe eine Verfügung der Justizbehörde, nach der randalierende Häftlinge notfalls gewaltsam ausgezogen werden sollen. Dies habe ein Justizbeamter der Hansestadt ihm gegenüber vor Zeugen eingeräumt.
    AP

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  • Fahnder der GVU sponserten Film-Raubkopierer

    Hannover (ots) - Ausgerechnet die Gesellschaft zur Verfolgung von
    Urheberrechts- verletzungen (GVU) hat die Raubkopiererszene
    unterstützt. "Uns liegen eindeutige Belege vor, wonach die GVU die
    Infrastruktur von Raubkopierern finanziell gefördert hat", so Holger
    Bleich, Redakteur des Computermagazins c't, in der aktuellen Ausgabe
    4/06.

    Um an Informationen über Ersteller und Verbreiter von Raubkopien
    zu kommen, bezahlte die GVU Informanten aus der Szene. Mit
    finanziellen Zuwendungen unterstützte sie außerdem den Betrieb von
    Raubkopierer-Servern. Dies ergibt sich aus Rechnungen und einem
    Kontoauszug, die c't abdruckt.

    Am Dienstag, 24. Januar, hatten Ermittler des Landeskriminalamtes
    Baden-Württemberg im Zuge einer großen Razzia gegen Raubkopierer auch
    die Hamburger Geschäftsräume der GVU durchsucht und Aktenmaterial
    beschlagnahmt. "Dabei wurden zweifellos die Beweise für das dubiose
    Vorgehen der Privatfahnder gefunden, auch wenn die Staatsanwaltschaft
    Ellwangen danach aus formalen Gründen bekundet hat, dass die GVU
    nicht als Beschuldigte durchsucht worden sei", erklärt c't-Redakteur
    Holger Bleich. Bisher hat die Staatsanwaltschaft noch keine
    Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben.

    Mit der Unterstützung der GVU fand urheberrechtlich geschütztes
    Material wie brandneue Filmdateien rasend schnell Verbreitung in der
    Raubkopiererszene - nach Recherchen von c't zumindest in einigen
    Fällen ohne das Einverständnis der Rechteinhaber. "Mit dieser Art der
    Fallenstellerei hat die GVU die Rechte, für deren Schutz sie sorgen
    soll, selbst verletzt", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich.

    Die GVU arbeitet im Auftrag der Film- und Software-Industrie und
    hat die Aufgabe, die Strafverfolgungsbehörden im gesetzlichen Rahmen
    zu unterstützen. Bezuschusst werden die Privatfahnder aus Mitteln der
    Filmförderungsanstalt (FFA), die aus der gesetzlich vorgeschriebenen
    Filmabgabe von Filmtheaterbetreibern und Videoprogrammanbietern
    stammen. (hob)
    ct 2006

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

  • Polizisten wollten sich gegenseitig festnehmen

    Dienststelle ermittelt gegen eigene Leute / Konfliktmanager geriet in Gorleben mit Berliner Kollegen aneinander


    Filmreife Prügelszenen zwischen drei Polizisten beim Castor-Einsatz in dieser Woche beschäftigen jetzt die Ermittler. Die Lüneburger Polizei ist zurzeit dabei, den genauen Ablauf der handfesten Auseinandersetzung zwischen einem Konfliktmanager der Polizei aus Niedersachsen und zwei Berliner Einsatzkräften zu klären. „Wir schauen uns erst mal die eigenen Filmaufnahmen und mögliche Fernsehbilder an“, sagte der Sprecher der Lüneburger Polizeidirektion, Torsten Oestmann. Anschließend sollen die Beteiligten und Zeugen befragt werden. Erst dann gehe es um mögliche strafrechtliche Konsequenzen des offenbar bundesweit bisher einmaligen Vorgangs.

    Zu der Schlägerei unter Polizeibeamten war es am Dienstagabend bei Grippel kurz vor dem Zwischenlager Gorleben gekommen. Mehrere Menschen hatten sich auf der Straße in einem Zementblock an einem Trecker festgekettet. Augenzeugin Susanne Kamien beobachtete, dass Einsatzkräfte der Polizei aus Berlin Demonstranten und Polizisten in Richtung des Treckers drängten. „Die Situation wurde immer bedrohlicher, die Menge staute sich“, berichtete sie. Die beiden Konfliktmanager, deutlich an orangenen Warnwesten mit der Aufschrift „Konfliktmanager“ auf dem Rücken und „Polizei“ auf der Brust zu erkennen, hätten versucht, auf die Berliner Polizisten beruhigend einzureden. Als die Menge immer stärker in Richtung des Treckers gedrängt wurde, habe einer der Konfliktmanager versucht, einen Polizisten mit der Hand wegzuschieben. „Plötzlich kam die Faust und landete im Gesicht des Konfliktmanagers“, berichtete Augenzeugin Kamien. Daraufhin habe der geschlagene Polizist seinen Berliner Kollegen am Kragen gepackt. „Dann kam von einem anderen Polizisten die nächste Faust aufs Auge des Konfliktmanagers“, sagte sie. Die Castor-Gegnerin Kamien habe sich daraufhin zwischen die Polizisten gestellt und sagte nach eigenen Angaben: „Ihr könnt euch doch nicht gegenseitig verprügeln.“

    Kurze Zeit später sei die Auseinandersetzung dann weiter gegangen. „Die beiden wollten sich gegenseitig festnehmen“, berichtete Kamien. Kollegen hätten die Streithähne dann getrennt. Jetzt liegen zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt vor, eine vom Konfliktmanager und eine von den Berliner Polizisten. Der Konfliktmanager wurde im Gesicht verletzt, er hat Schwellungen und blaue Flecken.

    Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wartet auf das Ermittlungsergebnis der Polizei, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke. Körperverletzung im Amt sei ein so genanntes Offizialdelikt. Deshalb werde in diesem Fall auch dann ermittelt, wenn keine Strafanzeigen vorlägen.

    Der Leiter der Konfliktmanager, Eckhard Gremmler, bedauerte die Auseinandersetzung. Die Prügelei schade der Arbeit der Polizei und der Konfliktmanager. „So etwas hat es in einem Polizeieinsatz noch nie gegeben“, sagte Reiner Fischer von der Gewerkschaft der Polizei. Seiner Ansicht nach ist die Ursache für die Schlägerei die große Anspannung der Polizisten während des Castor-Einsatzes.
    Mathias Klein

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  • Gespeicherte E-Mails fallen nicht unter Fernmeldegeheimnis

    Karlsruhe (AP)Das Bundesverfassungs
    gericht hat die Beschlagnahme von e-Mail Verbindungsdaten erleichtert, die auf dem Computer des Empfängers gespeichert sind.
    Nach dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil unterliegen die Verbindungsdaten nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind und der Übertragungsvorgang beendet ist.
    Die Beschlagnahme der Daten bei einer Durchsuchungsaktion muss allerdings verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren.
    Mit dem Urteil gab der Zweite Senat des Gerichts der Verfassungsbeschwerde einer
    Heidelberger Richterin statt. Deren Computerdaten waren bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt worden, weil sie in Verdacht stand, Ermittlungen an die Presse weitergegeben zu haben. Der Verdacht erhärtete sich nicht.
    Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstieß sowohl der Durchsuchungsbeschluss als auch die Beschlagnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Urteil der acht Richter des Zweiten Senats erging einstimmig.

    (Aktenzeichen:
    Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2099/04

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  • Geschäft mit Bürgerdaten? Digitaler Personalausweis

    Ab 2008 gibt es einen neuen digitalen Personalausweis. Unternehmen sollen gegen Entgelt online auf die Personendaten
    zugreifen dürfen.

    Von FOCUS-Online-Korrespondentin Christiane Schulzki-Haddouti, Bonn

    Die Daten auf dem neuen digitalen Personalausweis sollen Unternehmen nur gegen Gebühr abrufen können. Dies sehen nach Informationen der Analysten Kuppinger Cole und Partner (KCP) Überlegungen des Bundesinnenministeriums vor. Ab 2008 soll es den neuen Ausweis in Scheckkarten-Format geben.

    Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte die Geschichte grundsätzlich. So würden derzeit für die mit der Einführung des neuen Personalausweises entstehenden Kosten und Gebühren verschiedene Geschäftsmodelle diskutiert. Allerdings, schränkte die Sprecherin ein, gäbe es noch keine offiziellen oder detaillierten Planungen. Gebühren für Unternehmen seien „nur ein mögliches Denkmodell", „Entscheidungen oder Festlegungen wurden bisher nicht getroffen“. So seien „Denkmodelle erlaubt und auch notwendig, um die Machbarkeit der jeweiligen Modelle zeitnah transparent diskutieren zu können.“

    Der Ausweis als „Killer“-Anwendung

    Tatsächlich eröffnet der neue digitale Personalausweis zahlreiche neue Anwendungen, da sich mit ihm Bürger auch online ausweisen können. Der Ausweis wird eine so genannte e-Identität enthalten. Sie soll nicht nur sichere elektronische Transaktionen ermöglichen, sondern auch den Identitätsschwindel und Identitätsklau im Internet erschweren. Dies ist aber erst dann der Fall, wenn Unternehmen die Daten des Personalausweises abrufen können.

    Mit dem neuen Ausweis kann das Bundesinnenministerium als Herausgeber bzw. Eigentümer kontrollieren, wer die digitalen Daten abrufen kann. Diese sind nämlich verschlüsselt – und entschlüsseln kann nur der, der dafür berechtigt ist. Hierfür soll es eigene Zertifikate geben, die regeln, welches Unternehmen welche Daten abrufen können kann.

    Versandunternehmen etwa müssen aus Gründen des Jugendschutzes einen Altersnachweis für bestimmte Produkte verlangen. Sie könnten dann online nur das auf dem Ausweis gespeicherte Geburtsdaten abfragen. Auch Online-Händler wie eBay wollen die Identität neuer Kunden zweifelsfrei feststellen. Bislang half die Schufa AG – künftig könnte diesen Dienst das Bundesinnenministerium bzw. eine ihm untergeordnete Behörde übernehmen. Aber auch neue Anwendungen sind möglich: Zigarettenautomaten könnten nur gegen Einlesen der Ausweis-Chipkarte die begehrten Schachteln ausgeben.

    Damit ermöglicht der digitale Personalausweis neue Geschäftsmodelle – und gefährdet als „Killer“-Anwendung alte. Der von der Deutschen Post angebotene Dienst „PostIdent“ etwa, der den Altersnachweis ermöglicht, könnte dann für Online-Händler nicht mehr interessant sein. Auf eine Nachfrage von FOCUS Online reagierte die Deutsche Post bislang ebenso wenig wie die Schufa AG. Auch der IT-Verband Bitkom hält sich bislang mit einer Stellungnahme zurück.

    Gläserner Bürger?

    Aus rechtlicher Sicht ist jedoch noch nicht alles geklärt. Bislang dürfen laut Gesetz nur Behörden die Ausweisdaten verwenden und an andere Behörden weitergeben. Wenn Unternehmen die Daten für einen Identitätsnachweis verlangen, ist dies gesetzlich nicht geregelt. Dafür wäre eine Änderung des Personalausweis-Gesetzes nötig, so das Bundesinnenministerium laut KCP.

    Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert befürchtet, dass damit der „gläserne Bürger“ geschaffen würde: „Bislang hat das Personausweisgesetz verhindert, dass Daten aus allen möglichen und unmöglichen Zusammenhängen zusammengeführt und miteinander abgeglichen werden können. Doch damit wäre dies auf einen Schlag möglich.“

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  • Eine Panne beim Netzbetreiber O2 hat den Erfolg behördlicher Abhöraktionen gefährdet. Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom Mittwoch fanden Kunden des Mobilfunkbetreibers im Oktober ungewöhnliche Positionen auf ihren Rechnungen. Dabei habe es sich um vermeintliche Gespräche zu einem Anschluss gehandelt, den Fahnder zur Telefonüberwachung nutzen

    Die Ungereimtheiten ließen sich dem Bericht zufolge mühelos feststellen, da die Angaben über Uhrzeit und Datum mit anderen Rechnungspositionen identisch waren. Bei einem Anruf der unbekannten Nummer meldete sich den Angaben zufolge ein Band mit der Ansage: „Sie sind leider nicht berechtigt für diesen Anruf.“

    Die Behörden sind offenbar stark verunsichert. Dort befürchtet man, dass strafverdächtige Personen nun vorgewarnt sind. Laut „Frankfurter Rundschau“ ist ein Softwarefehler bei O2 für die Schlappe verantwortlich. Wie ein Sprecher des Bundeskriminalamtes dem Blatt erklärte, hatte das Unternehmen ein neues Abrechnungsprogramm eingesetzt. Der Fehler sei inzwischen jedoch behoben worden.

    Wie die Zeitung weiter berichtet, wurden bundesweit im vergangenen Jahr mehr als 9000 verdächtige Personen mit richterlicher Genehmigung abgehört, überwiegend im Zusammenhang mit Drogendelikten. Die jüngsten Zahlen über Lauschangriffe durch den Verfassungsschutz liegen bei knapp 250 pro Jahr.

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

  • Gelegenheitskiffer dürfen Führerschein behalten

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    Darf jemand der Führerschein entzogen werden, der gelegentlich Haschisch raucht? Das Bundesverfassungsgericht sagt Nein - und erklärt damit die gängige Praxis für ungültig.

    Karlsruhe - Mit dem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht am Freitag einem Mann Recht, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden hatte. Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Und das, obwohl es keinerlei Hinweise gab, dass der Mann je unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen hatte.

    Nur wenn entsprechende Hinweise vorliegen und sich der überführte Kiffer weigert, am Drogenscreening teilzunehmen, kann ihm der Führerschein entzogen werden, entschieden die Richter. In einem Fall, in dem in einem Autoaschenbecher Reste von Haschisch gefunden wurden und sich der Mann ebenfalls weigerte, an einem Drogentest teilzunehmen, durfte die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Denn in diesem Fall habe es ausreichende Verdachtsmomente dafür gegeben, dass der Betreffende auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm, urteilten die Verfassungsrichter.
    Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe, urteilte das Gericht.

    (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2062/96 und 2428/95)

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    Ein Rimmler kommt selten allein.

  • Wow Rimmler, das is ja n Megapost,

    müßte eigentlich das Dingen in den Bereich "Offtopic" verschieben, is ja von ALLEM was dabei :pfct:

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    Respect the Scene, Respect their Work !

  • Zitat

    Originally posted by Rimmler
    :snp:

    :agr-2: :agr-2: :agr-2: :agr-2: :rdts:

    hrhr


    is vollkommen ok, ich schiebs ins offtopic =) link dahin belasse ich in news

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