Usenet-Teilnehmer verliert vor Gericht gegen Google

  • Usenet-Teilnehmer verliert vor Gericht gegen Google
    Richter R. Barclay Surrick vom Bezirksgericht des Eastern District of Pennsylvania hat eine Zivilklage des Kleinverlegers Gordon Roy Parker aus Philadelphia gegen den Suchmaschinenhersteller Google und "50.000 Unbekannte" abgewiesen. Parkers Anschuldigungen lauteten unter anderem auf Copyright-Verletzungen und Beihilfe dazu, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre, Sorgfaltspflichtverletzung und Verstoß gegen das Markenrecht. Surrick entschied zu Gunsten Googles, da das Unternehmen nach den Bestimmungen des Communications Decency Act als Online-Dienstleister bereits veröffentlichtes Material weiterverbreite (PDF-Datei). Anzeige

    Parker ist unter anderem Herausgeber von Ratgebern, die er als eBooks anbietet. Er hatte ein Kapitel eines Buchs mit dem Titel "29 Gründe dafür, kein netter Junge zu sein", für das Parker nach eigenen Angaben das Copyright hält, im Usenet gepostet. Da Google solche und andere Usenet-Beiträge automatisch archiviere, verstoße das Unternehmen gegen das Urheberrecht. Richter Surrick befand, die in einem früheren Verfahren angewandte Analogie zwischen einem Hersteller von Kopiergeräten und einem Internetdienstleister, der lediglich von anderen erstellte Inhalte wiedergebe, sei auch hier angebracht. Surrick bezog sich in seinem Urteil auch auf eine Entscheidung eines Bezirksgerichts in Nevada vom Januar dieses Jahres, nach der der Google-Cache nicht gegen Copyright-Gesetze verstößt.

    Auch war der Richter nicht der Meinung, Google sei auch verantwortlich für Usenet-Beiträge, die den Kläger beleidigten, und auch nicht für die Erstellung einer in den Augen Parkers "nicht autorisierten Biografie", da diese Inhalte nicht von Google selbst erstellt wurden. In der Begründung seiner Entscheidung weist Richter Surrick auf den Umfang der 72-seitigen Klageschrift und darauf hin, dass der Kläger erst nach 45 Seiten auf seine rechtlichen Ansprüche zu sprechen komme. Mit den "50.000 John Does", die der Richter als unangemessen ansah, hatte Parker sich auf eine geschätzte Zahl von Geschäftspartnern Googles bezogen, die Adsense-Werbung in Auftrag gegeben hatten.

    Parker arbeitete früher als Rechtsanwaltsgehilfe und hatte die Klage selbst erstellt. Im Usenet hat er sich offensichtlich in den vergangenen zehn Jahren unter dem Namen Ray Gordon einen zweifelhaften Ruf als "Troll" erworben, der das Usenet mit angeblich mehreren hunderttausend, oft fragwürdigen Beiträgen überflutet habe. Vor diesem Hintergrund wurde aus Beiträgen Parkers sogar eine eigene "RayFAQ" angelegt. Parker fühlte sich durch diese diffamiert und hatte in seiner Klage darauf hingewiesen, dass Google sie in seinem Cache gespeichert hatte. (anw/c't)


    Quelle:heise.online.de
    Link:http://www.heise.de/newsticker/meldung/70979

    Gr33ts

    @Jacki:agl:

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    Lebt in der Liebe,wie auch Christus uns geliebt hat.
      

    [ Epheser. 5,2 ]

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