Frankreich plant erhebliche Verschärfung des Urheberrechts

  • Frankreich plant erhebliche Verschärfung des Urheberrechts

    Gesetz soll im Eilverfahren noch vor Weihnachten verabschiedet werden
    Das französische Parlament will kurz vor Weihnachten einen Gesetzesentwurf verabschieden, der das französische Urheberrecht zu einem der strengsten in Europa machen würde. Bürgerrechtsverbände, Freie-Software-Entwickler und Netzaktivisten laufen Sturm, da durch das neue Gesetz zahlreiche alltägliche Handlungen illegal würden.

    In dem Gesetzentwurf (Droits d'Auteur et Droits Voisins dans la Société de l'Information - DADVSI) sind strenge Strafen für das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen vorgesehen: Privatanwender, die Software zur Umgehung von technischen Kopiersperren benutzen, werden mit bis zu drei Jahren Gefängnis und 300.000 Euro Geldstrafe bedroht. Allein das Benutzen einer Software, die von dem Rechteinhaber nicht autorisiert wurde, soll schon verboten und bestraft werden. Das Gesetz, würde es denn verabschiedet, hätte aber auch Auswirkungen auf die Programmierer von Software zum Betrachten von Filmen oder Musik, denn es wäre verboten, Software auf den Markt zu bringen, die das Abspielen von geschützten Inhalten erlaubt.

    Ein Nachtrag zum Gesetzentwurf, der Anfang der Woche von EUCD.info veröffentlicht wurde, geht noch darüber hinaus: Es soll zusätzlich alle Software verboten werden, mit der geschützte Werke verbreitet werden können, es sei denn, es werden Kontrollmechanismen integriert, die von den Rechteinhabern autorisiert wurden. Dies würde nicht nur Filesharing-Software betreffen, sondern auch alltägliche Programme wie Web-Browser und Chat-Software. Der Antrag wurde vom Unterhaltungskonzern Vivendi Universal initiiert und in der Folge in einer Kommission des Kulturministeriums weiterentwickelt, die mit Vertretern der Unterhaltungsindustrie und Verbänden besetzt ist.

    Der Entwurf geht weit über das hinaus, was die Europäischen Gemeinschaft in ihrer Urheberschutz-Richtlinie von 2001 fordert. Durch die EU-Richtlinie sollten die Urheberrechtsgesetze der verschiedenen Mitgliedsstaaten angeglichen werden. In Deutschland geschah dies durch den so genannten "ersten Korb" der Urheberrechtsreform. Der "zweite Korb" ist noch nicht verabschiedet, es liegt aber ein durchaus umstrittener Entwurf vor. Frankreich hatte bisher noch keine Änderungen des Urheberrechtsgesetzes vorgenommen.

    Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wäre es auch verboten, über Software zu berichten, die in der Lage ist, einen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn diese Funktionen beim jeweiligen Programm nicht im Vordergrund steht. Das Informationsportal EUCD.info, das sich für freie Datennetze einsetzt, fürchtet, dass dadurch nicht nur Programmierer, sondern auch Sicherheitsexperten, Wissenschaftler und Journalisten betroffen wären, die über Kopierschutz forschen und berichten wollen.

    Das Gesetz soll am 22. und 23. Dezember 2005 im Eilverfahren verabschiedet werden, da die Regierung es als "dringlich" kategorisiert hat. Französische Netzaktivisten verlangen, diese Einstufung aufzuheben, damit die Gegner des Entwurfs eine Chance zum Widerspruch erhalten. Die Free Software Foundation France fürchtet gar eine Verbannung freier Software.


    Quelle: http://www.golem.de

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