Die große Koalition sorgt für ein munteres Stühlerücken in der Regierung: Gleich elf Mitglieder werden die Regierungsbank verlassen. Mit welchen Bezügen die Minister a.D. in den Ruhestand treten könnten und wie lange Otto Normalbürger für so eine Rente arbeiten müsste.
Die große Koalition nimmt konkrete Formen an - die SPD hat bereits ihre Ministerkandidaten benannt. Damit ist auch klar: Der Großteil der Regierungsmannschaft wird ausgewechselt, zusammen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder verlassen insgesamt elf der Spitzenpolitiker die Regierungsbank.
Doch zumindest finanziell muss man sich um sie keine Sorgen machen: Auch in Hartz-IV-Zeiten fallen die ehemaligen Kabinettsmitglieder weich. Zugegeben, die Bezüge unserer Politiker fallen im Vergleich zu Manager-Posten in der Wirtschaft eher bescheiden aus. Im Ruhestand dagegen warten goldene Zeiten, selbst nach kürzester Amtszeit.
So hat ein Bundesminister nach 21 Monaten Amtszeit einen Anspruch auf eine Pension von 1.965 Euro. Ein Durchschnittsarbeitnehmer müsste für diese Summe 75 Jahre lang arbeiten. Dieser Anspruch wächst von Jahr zu Jahr - bis zu dem Höchstsatz von 9.200 Euro nach 22 Amtsjahren.
Schröder nur im Mittelfeld
Da die meisten Minister in mehreren politischen Ämtern tätig sind oder waren, wachsen die Pensionen schnell an. Ob Bundestagsabgeordneter, Landtagsabgeordneter oder Ministerpräsident – für jedes einzelne Amt besteht Pensionsanspruch. Allerdings werden bei mehreren Ämtern die Leistungen nicht in voller Höhe gewährt, sondern miteinander verrechnet.
Da z.B. Niedersachsen hier besonders streng kalkuliert, landet Ex-Ministerpräsident Gerhard Schröder in der "Pensions-Liga" nur auf einem Platz im Mittelfeld. Mit den Pensions-Meistern kann er bei weitem nicht mithalten.
Und auch wenn die Minister wohl in der Regel noch keine Lust aufs Altenteil haben sollten - über den Pensionsanspruch hinaus haben die ausgeschiedenen Minister auch Anspruch auf Übergangsgeld. Pro Amtsmonat gibt es einen Monat Übergangsgeld, maximal drei Jahre lang. Die ersten Monate wird ein volles Gehalt als Übergangsgeld gezahlt, die nächsten 33 Monate dann ein halbes Gehalt.