Der französische Verband der Musikverleger macht Ernst. Die Betreiber einer Webseite, die unerlaubt Songtexte im Internet veröffentlicht hatten, brachte der Verband vor Gericht. Das Urteil: 20.000 Euro Strafe und Haft auf Bewährung.
Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000 Euro wurden die Betreiber der Seite miditext.net verurteilt. Das Urteil des Strafgerichtes der Pariser Vorstadt Nanterre vom vergangenen Donnerstag sei eine Premiere, erklärte der Musikverlegerverband CSDEM jetzt.
Dem Verband und drei als Nebenkläger auftretenden Verlagen wurde demnach Schadensersatz zuerkannt. Den Angaben zufolge hatte die Website miditext.net seit Juni 2002 widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet, die sie vom Online-Auftritt miditext.com übernommen hatte. Dieser wer auf Betrieben der CSDEM am 31. Mai 2002 aus dem Netz genommen und offenbar schlicht unter der neuen .net-Domain wieder eröffnet worden.
Quelle:spiegel.de
Link:http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,378051,00.html
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