Telekom erhält weniger Geld für Auskunftsdienst

  • Die Deutsche Telekom erhält von ihren Wettbewerbern künftig deutlich weniger Geld für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten. Für die Überlassung der Datensätze müssen die Konkurrenten jährlich insgesamt weniger als eine Million Euro an die Telekom zahlen, teilte die Bundesnetzagentur mit, als Nachfolgerin der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für die Regulierung sämtlicher Netze in Deutschland zuständig. Zuvor lag die Summe bei 49 Millionen Euro.

    Mit ihrem Beschluss folgt die Behörde einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Telekom nur noch die Kosten für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen darf. Zuvor mussten sich die Wettbewerber auch am Aufbau und Unterhalt der Datenbanken finanziell beteiligen. Die zweitgrößte deutsche Telefonauskunft telegate hatte seit Jahren eine Senkung der Gebühren verlangt und war juristisch gegen die Telekom vorgegangen. Je Abfrage von Kundendaten hatte telegate nach dpa-Angaben mehrere Cent zahlen müssen. Ende Juni hatte telegate die Zahlungen an die Telekom sogar ausgesetzt: die von der Telekom berechneten Gebühren für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten seien "Mondpreise".

    Das Telekommunikationsgesetz verpflichte jeden Telekommunikationsdienstleister, der Rufnummern an Endnutzer vergibt, die Teilnehmerdaten auch Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen mitzuteilen. Im Prinzip treffe dies alle Unternehmen, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung öffentlich zugänglichen Telefondienst anbieten, meinte die Netzagentur: "De facto betroffen ist aber in erster Linie die Deutsche Telekom AG, weil sie über die meisten Telefonanschlüsse verfügt und die einzige Datenbank mit stets aktuell gehaltenem Teilnehmerdatenbestand, inklusive der Teilnehmerdaten von dritten Unternehmen, vorhält."

    quelle.http://www.heise.de

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