US-Politiker wollen P2P-Softwareanbieter zur Verantwortung ziehen

  • US-amerikanische Parlamentarier sind besorgt darüber, dass Anbieter von Filesharing-Software nicht dazu verpflichtet sind, die Inhalte zu überprüfen und zu filtern, sodass Minderjährige über Tauschbörsen an pornografisches Material gelangen könnten. Zu diesen Politikern gehört die Senatoren Barbara Boxer und Ted Stevens, gestern Teilnehmer einer Anhörung im U.S. Senate Commerce Committee zum Urteil des Supreme Court im Fall Unterhaltungsindustrie gegen Grokster und Streamcast Networks Ende Juni. Anzeige

    Stevens hat angekündigt, er werde kommenden Herbst eine Anhörung anberaumen, die sich mit dem Thema illegaler Zugang zu Pornografie über das Internet beschäftigen soll. Er und seine Kollegin Boxter streben ein Gesetz an, das Filtern von Inhalten in P2P-Software vorschreibt.

    Adam Eisgrau, der im Namen der Lobbyvereinigung P2P United und der Electronic Frontier Foundation (EFF) vor dem Ausschuss aussagte (PDF-Datei), sprach sich gegen die Filterung von Inhalten als Allheilmittel aus. Er plädierte stattdessen dafür, dass die Beteiligten zusammenkommen und ein freiwilliges Lizenzierungssystem diskutieren sollten. In den Wochen, seitdem das Urteil verkündet wurde, hätten viele Marktbeobachter und Juristen daraus geschlossen, dass der Kongress nun zur Tat schreiten und Klarheit schaffen sollte. Dem könnten P2P United und die EFF nicht zustimmen. Das Gericht selbst habe betont, die Durchsetzung von Urheberrechten verlange es, die richtige Balance zwischen den Interessenvertretern zu finden, um Urheberrechte zu schützen und der Innovation freie Fahrt zu geben.

    Mitch Bainwol, CEO des Verbands Recording Industry Association of America, bezeichnete in seiner Aussage (PDF-Datei) die Entscheidung des Gericht als "Adrenalinstoß für den legalen Markt". Er teilte die Geschichte in drei Phasen ein: die erste als eine "Ära der Gesetzlosigkeit", die zweite sei begleitet worden von rechtlichen Auseinandersetzungen und Auflärungsarbeit und das Urteil des obersten Gerichtshofes habe die dritte Phase des "verantwortungsvollen Filesharings" eingeläutet.

    Fritz Attaway, Vizepräsident der Motion Picture Industry of America, betonte ebenso wie Bainwol, dass der Supreme Court die P2P-Technik nicht als "grundsätzlich schlecht" verurteilt habe und so im Sinne des Urteils von 1984 im Betamax-Prozess entschieden habe (PDF-Datei). Das Gericht habe klargestellt, dass die Gesetze es erlaubten, gegen "Internetdiebe" vozugehen und gegen jene, die zum Diebstahl urheberrechtlich geschützter Stücke verlockten. Die Inhalteanbieter hoffen, dass das Urteil am Anfang einer Kooperation zwischen ihnen, den Herstellern von Unterhaltungsgeräten, IT-Unternehmen und Internet-Providern führen werde.

    Das durch den Digital Millennium Copyright Act seit sechs Jahren übliche Verfahren der "DMCA Notice" habe sich bewährt, sagte Dave Baker, Vizepräsident des Providers Earthlink (PDF-Datei). EarthLink gehe täglich mit dem Verfahren um, bei dem Provider nach Benachrichtigung beanstandetes Material aus dem Netz nehmen (Notice-and-Take-Down-Verfahren, NTD).


    quelle:http://www.heise.de

    Link:http://www.heise.de/newsticker/meldung/62280

    signatur_kath.jpg

  • ...Auch hier hab ich die Meinung, es sind in erste Linie die Eltern, die dort aufpassen sollten bzw. das Computer System so einzurichten haben, das Kinder nichts ziehen können. Wenn Sie was ham wollen is es kein Prob für die Eltern, mal "eben" das zu suchende Objekt einzugeben.

    Schwachsinn hoch Schwachsinn....

    signatur_ami-01.jpg

    Respect the Scene, Respect their Work !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!