Fit mit 0,93 Promille?

  • Fit mit 0,93 Promille?!

    Neustadt/Wied - Auch nach Alkoholgenuss kann in Ausnahmefällen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vermieden werden - selbst im Falle eines Unfalles.

    Im entschiedenen Fall war laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ein Autofahrer gegen ein Uhr nachts auf ein querstehendes Auto aufgefahren. Eine Blutprobe ergab 0,93 Promille. Für das Amtsgericht ausreichend, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

    Damit war der Betroffene nicht einverstanden. Er zog mit Erfolg zur nächst höheren Instanz. Ihm wurde zugute gehalten, dass der bei ihm registrierte Wert unter der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille lag. Die Auswertung des Unfallhergangs ergab ferner, dass nicht von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen war, der Unfall also nicht zwingend durch einen alkoholbedingten Fahrfehler verursacht wurde.

    Vielmehr zeigte die nähere Auswertung des Unfallhergangs, dass der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs hinter einer Verkehrsinsel links wenden wollte, obwohl dies trotz durchgezogener Mittellinie verboten war. Eine längere Bremsspur des alkoholisierten Autofahrers belegte, dass er auf das verbotene Fahrmanöver des anderen reagiert hatte. Da die Richter zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch kein verkehrstechnisches Gutachten eines Sachverständigen in Händen hatten, wollten sie nicht von einem alkoholbedingten Fahrfehler des Betroffenen ausgehen und hoben die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wieder auf (LG Kaiserslautern, 8 Qs 9/01) Michael Winterscheidt/mid mid/win

    Quelle: automarken.net

    Ich würde sagen... darauf trinken wir.
    Prost.:chrz:

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