[Rechtliches über Providerauskunft

  • Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch
    Sobald die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Ermittlungsverfahrens eine bestimmte dynamische IP-Nummer einschließlich der Uhrzeit in Erfahrung gebracht hat, müssen Provider Name und Anschrift des Kunden mitteilen. Einer vorherigen schriftlichen Anordnung durch einen Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) bedarf es nicht, weil das Fernmeldegeheimnis nicht betroffen sei. Das berichtet die Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (Ausgabe 9/2005) unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Stuttgart (Az.: 13 Qs 89/04).

    ----------

    signatur_ami-01.jpg

    Respect the Scene, Respect their Work !

  • Zitat

    Originally posted by AnTiTraX-2010^Alien
    On the way to total Big Brother...

    :tlt:Cheers:tlt:

    ...Die überspringen eine Staffel, zuerst sollte doch "Big Brother - Das Dorf" kommen und nicht gleich, "Big Brother - Das Land".... echt nicht fair :wrd:

    signatur_ami-01.jpg

    Respect the Scene, Respect their Work !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!