Mit dem Internet wächst auch die Cyberkriminalität. Um den virtuellen Verbrechen einen Riegel vorzuschieben, hat der Rat der Europäischen Union einen Rahmenbeschluss über die so genannten "Angriffe auf Informationssysteme" offiziell verabschiedet. Der hat allerdings einen kleinen Schönheitsfehler.
In dem Beschluss, der von den EU-Mitgliedsländern bis 2007 in ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss, wird das Hacken als unerlaubtes, absichtliches Eindringen in Computersysteme definiert und verboten. Des Weiteren wird das Verbreiten von Viren oder das unerlaubte Ändern von kommerziellen Seiten unter Strafe gestellt.
Selbst Leute, die ihren Freund, den IT-Fachmann, um ein Hacking bitten, müssen als Anstifter oder Helfer bald mit empfindlichen Denkzetteln rechnen. In besonders schweren Fällen wird der Eindringling seinen heimischen Rechner fünf Jahre nicht mehr bedienen können, weil er im Knast sitzt. Diese hohe Strafe soll abschreckend wirken und zusammen mit einem verbesserten Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass sich ein vernetzter Betrüger in Zukunft vor einem Eingriff so seine Gedanken macht.
Dummerweise wurde das Hacken nun generell als Straftat gebrandmarkt. Das bedeutet, dass auch Systemtester wie der Chaos Computer Club, die Programme und Seiten knacken, um ihre Schwachstellen herauszufinden, Angst vor einer Verurteilung haben müssen. Wahrscheinlich wird es in den Klauseln der einzelnen Staaten noch entsprechende Paragraphen geben, die auf dieses Problem eingehen. Im Rahmenbeschluss sind sie allerdings bislang nicht vorgesehen.
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