Derzeitiger Erfassungskreis sei angemessen groß
Nach dem schnellen Fahndungserfolg im Mordfall Moshammer wird die Forderung nach Ausweitung von DNA-Analysen wieder lauter. Doch davor warnte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz im "ZDF-Mittagsmagazin". Er fragt sich, ob es sehr viel Sinn macht, jetzt und immer wieder weitere Ausweitungen der DNA- Analysen zu fordern.
Politiker von Union und SPD fordern ebenso eine Ausweitung der DNA-Tests bei der Verbrechensbekämpfung wie Teile der Polizei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter verlangt beispielsweise, DNA-Analysen als Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen umzusetzen.
Die Ausweitung, so der Bundesbeauftragter für den Datenschutz Schaar weiter, sei bereits geschehen. "Im Jahr 2004 ist mit der Reform des Sexualstrafrechts ein recht breiter Straftatenkatalog von der Vergewaltigung bis hin zur Pornographie und zum Exhibitionismus mitaufgenommen worden." Schaar sagte weiter, dass davon "schon sehr viele Hunderttausend Fälle betroffen sind. Und meines Wissens sind noch nicht einmal alle Daten von diesem Personenkreis erfasst."
Den genetischen Fingerabdruck hält Schaar deshalb für bedenklich, weil dieser Test "ein ganz anderes Potenzial" besitze. "Das heißt, es könnten aus diesem Gentest auch ganz andere Erkenntnisse gewonnen werden. Und das hat das Bundesverfassungsgericht dazu veranlasst, strenge Voraussetzungen zu definieren, und der Gesetzgeber ist dem bisher auch gefolgt."
Schaar hält auch nichts von der Forderung, alle Straffälligen grundsätzlich durch eine DNA-Analyse zu erfassen: "Aus meiner Sicht wäre es überzogen, wenn jeder Taschendieb einem Gentest unterworfen wird. Genau so gut könnte man dann natürlich die Forderung noch weiter stellen, das ist ja schon geschehen, dass man die Gesamtbevölkerung genetisch erfasst, um dann in Falle eines Falles ganz schnell zum Ziel zu kommen. Das ist zu viel, was da gefordert wird." Den "derzeitigen Kreis der Personen, bei denen solche Tests durchgeführt werden dürfen", hält Schaar deshalb "für durchaus angemessen".