Mobilcom erwägt Milliardenklage gegen Bund
Die Mobilfunkgesellschaft mobilcom will am nächsten Donnerstag (16.12.) über eine Milliardenklage gegen den Bund entscheiden. Das berichtet der "Spiegel". Dabei geht es um die Mehrwertsteuer aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im Jahr 2000, die mobilcom von Finanzminister Hans Eichel zurückfordern will. Es ist umstritten, ob der Bund die Gebühr von mehr als acht Milliarden Euro ohne Mehrwertsteuer berechnen durfte. Auch andere Handy-Firmen, die bei der Versteigerung erfolgreich waren, denken über eine Klage nach.
Mehr EU-Gelder für Satelliten-Navigationssystem Galileo
Die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten und Vertreter der Industrie einigten sich am Freitag in Brüssel auf die Finanzierung des Satelliten-Navigationssystems Galileo. Die Gesamtkosten wurden auf 3,2 Milliarden Euro taxiert: 1,1 Milliarden sind von der EU bereits in die Entwicklung investiert, 2,1 Milliarden für Satelliten und Bodenstationen veranschlagt worden. Die EU will nun auch ein Drittel der ausstehenden Kosten übernehmen. Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Ralf Nagel, bewertete den Beschluss als wichtige Etappe, um das System ohne Verzögerung nach 2008 nutzen zu können.
Die Beteiligten zeigten sich zuversichtlich, dass Galileo noch vor der dritten Generation von GPS genutzt werden könne, mit der die USA den europäischen Technologievorsprung wieder einzuholen drohen. Der EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot sagte: "Nächstes Jahr werden wir den Start der ersten Satelliten sehen." Insgesamt sollen 30 Satelliten installiert werden.
Galileo ist nach dem Airbus das größte europäische Technologievorhaben. Eine auf 300 bis 600 Millionen Euro geschätzte Finanzierungslücke hatte im Oktober das Projekt gefährdet.
USA: Oberster Gerichtshof befasst sich mit Tauschbörsen
Der oberste Gerichtshof der USA hat in San Francisco die Berufung im Prozess gegen die Tauschbörsenbetreiber Grokster und StreamCast, dem Hersteller der File-Sharing-Software Morpheus, zugelassen. Kläger sind eine Gruppe von Medienkonzernen unter Führung von Metro Goldwyn Mayer. Bereits zweimal hatten Gerichte die P2P-Dienste von der Verantwortung für die getauschten Inhalte freigesprochen. Das letztinstanzliche Urteil wird für Juli erwartet.
Grokster und StreamCast argumentieren, dass die von ihnen hergestellte Software zu legalen Zwecken eingesetzt werden könne. Sie berufen sich auf das zwanzig Jahre alte "Betamax"-Urteil, das Sony von Urheberrechtsverletzungen mit den von ihm hergestellten Videorecordern freisprach. Würden die Tauschbörsen erneut für legal erklärt, bliebe den Medienkonzernen nur das Vorgehen gegen die Anwender -- bis jetzt wurden 3400 Tauschbörsennutzer angeklagt. Andernfalls müssen Grokster und Co. mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe rechnen.
Derzeit muss sich auch KaZaA-Hersteller Sharman Networks in Australien vor Gericht verantworten. Die Verhandlung konzentriert sich auf die Frage, inwieweit der Tauschbörsenbetreiber in die Datenströme eingreifen kann.