Nach langen Verzögerungen will Rot-Grün einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsge

  • Bereits vor einigen Wochen berichtete ich hiervon:

    TweakPC, eine der ältesten Hardwareseiten im deutschen Web, war von einer Firma bzw. dessen Patentanwälten abgemahnt worden, weil sie über das Produkt eines taiwanesischen Herstellers berichtet hatten. Hintergrund: deren Mandantin in Deutschland hat einen Gebrauchsmusterschutz auf eben solche Geräte. Das von TweakPC vorgestellte taiwanesische Produkt dürfe auf Grund des Gebrauchsmusterschutzes in Deutschland nicht "angeboten/verkauft" werden. Nun fragt man sich natürlich, was eine Meldung über ein Produkt mit anbieten und verkaufen zu tun hat, weshalb TweakPC damals mit Hinweis auf die Pressefreiheit alle Verantwortung von sich wies. Doch die Anwälte des Gegners wollten dies nicht gelten lassen.

    Der Fall hat bei den Redaktionen generell großes Interesse bis Entsetzen ausgelöst, würde dies doch bedeuten, dass der Herausgeber eines Magazins, gleich ob Print oder Online, bei jedem Produkttest oder -artikel mit einem Bein im Gerichtsaal steht. Insofern war die Erleichterung in der Szene groß, als TweakPC sich durch das juristische Säbelrasseln nicht hat unterkriegen lassen und es auf eine Verhandlung hätte ankommen lassen.

    Heute nun hat TweakPC eine Mitteilung herausgegeben, wonach der Widerstand offenbar Wirkung gezeigt hat. Jedenfalls habe sich die gegnerische seit Wochen nicht mehr gemeldet. Offenbar ging diese davon aus, dass ein wenig juristisches Diarrhoe genügen würde, um eine Unterlassungserklärung und obendrein noch ein wenig Taschengeld abzustauben. TweakPC geht davon aus, dass die gegnerische Partei die Sache im Sande verlaufen lassen möchte, nachdem es ans Eingemachte gegangen wäre. Ob dem so ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten, sofern es etwas neues zu berichten gibt...

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

  • Tzzzz!

    Ein Jurist, der so einen Mandanten vertritt, gehört mit Zwiebelsuppe nicht unter 5 Tellern bestraft.
    Im Wiederholungsfall sollte auch noch Furzverbot ausgesprochen werden.
    Und der Mandant...

    :tlt:Cheers:tlt:

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