Neuer Internet Explorer erst mit Longhorn,E-Mail m.Gerichten bald bindend,Google...

  • Neuer Internet Explorer erst mit Longhorn

    Obwohl die Konkurrenz auf dem Browsermarkt langsam wieder in Bewegung kommt, lässt sich Microsoft mit einer neuen Version seines Internet Explorers Zeit. Bei Microsoft sei derzeit alles auf die Entwicklung des neuen Betriebssystemes unter dem Namen Longhorn konzentriert.

    Für eine neue Version des Internet Explorers, dessen letztes größeres Update bereits drei Jahre zurück liegt, bleibt dabei keine Zeit, berichtet Cnet unter Berufung auf Microsofts Produktmanager Gary Schare.

    „Longhorn ist unser primärer Fokus und alles, was davon ablenkt, wird ganz genau geprüft“, erklärte Schare. Die User müssen sich also mit einer neuen IE-Version noch gedulden. Zwar hat der Softwareriese aus Remond ein größeres Upgrade seines Browsers in sein Windows XP Service Pack 2 gepackt. Aber dieses steht nur den XP-Usern zur Verfügung, das sind geschätzte 50 Prozent aller Windows-Nutzer. Um schon vor Longhorn Neuerungen beim Browser anzubieten denkt Microsoft daran, neue Funktionen über Plug-ins bereitzustellen. Dieser Möglichkeit seien allerdings Grenzen gesetzt, sagte Schare.

    Unterdessen sind im Laufe dieser Woche drei neue Sicherheitslücken bei Version 6.0 des Internet Explorer bekannt geworden. Damit ist die Zahl der in den vergangenen zwei Monaten entdeckten Lücken auf 19 gestiegen. Die nunmehr entdeckten Löcher wurden von den Sicherheitsspezialisten von Secunia als „moderat“ bzw. „nicht kritisch“ eingestuft.


    E-Mail-Kommunikation mit Gerichten soll rechtswirksam werden

    Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof erlassen. Damit könne ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden, heißt es in einer Mitteilung.

    "Von den neuen technischen Möglichkeiten werden Rechtsuchende und Justiz gleichermaßen profitieren", lässt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zitieren. "Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden."

    Beide Gerichte haben ein elektronisches Gerichtspostfach eingerichtet, über das die ein- und ausgehende elektronische Gerichtspost abgewickelt wird. Hier werden zentrale Aufgaben wie etwa das Virenscanning erledigt. Die Dokumente müssen in einer Form übermittelt werden, die für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Dokumente, die mit Open Office erstellt wurden, sind ausdrücklich zugelassen. Das Dokument soll außerdem mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

    Und so läuft das Verfahren praktisch ab: Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie an ihrem PC und unterschreibt ihn elektronisch mit ihrer Signaturkarte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Dokument authentisch ist. Anschließend überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt in das elektronischen Gerichtspostfach des Bundesverwaltungsgerichts. Die erforderliche Software hat sie sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten der Gerichte runtergeladen. Das Gerichtssystem erzeugt dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Rechtsanwältin versandt wird. Die elektronischen Eingänge werden in einer elektronischen Gerichtsakte abgelegt. Weil aber bislang noch die Papierakte die maßgebliche ist, muss das Dokument für die Weiterbearbeitung zunächst noch ausgedruckt werden.

    Bereits im Sommer hatte sich das Bundeskabinett für ein entsprechendes Justizkommunikationsgesetz ausgesprochen. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

    Googles Produktsuche im Netz

    Am Mittwoch dieser Woche lud Google Deutschland Händler ein, Katalogdaten hochzuladen, mit dem heutigen Freitag steht die Produktsuchmaschine Froogle bereits den Benutzern offen. Froogle präsentiert alle Suchergebnisse mit Bild (falls vorhanden), dem Produktnamen, dem Preis und einer kurzen Beschreibung sowie den zum Suchbegriff passenden Warenkategorien. Der Benutzer kann die Suchergebnisse mit einem Preisspektrum sowie der gewünschten Kategorie filtern.

    Die Produktdatenbank umfasst bereits einige hunderttausend Einträge (die Suche nach "der" fördert 275.000 Treffer zu Tage). Wirklich viel ist das dennoch nicht. So liefert Froogle zur Abfrage "canon kamera" nur 53 Treffer; "NSLU2" hat es sechsmal in der Datenbank, alleine vier der Treffer stammen von eBay.

    Zum Vergleich: Preistrend kennt dagegen laut Selbstauskunft insgesamt mehr als 900.000 Preise, fast ausschließlich aus dem Bereich PC, Unterhaltungs- und Hauselektronik. Lycos' Shopping-Suche findet "canon kamera" 1461-mal. Und die Desktop-Anwendung Preispiraten liefert 14-mal NSLU2, fünfmal bei eBay sowie bei neun weiteren Händlern.

    Wer sich unter den bei Froogle verzeichneten Händlern umschaut, findet allerdings bereits viele große Namen -- Karstadt, Quelle, Libri, Globetrotter et cetera. So dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis viele weitere Online-Shops das kostenlose Angebot annehmen, ihre Produktdaten hochzuladen, und Froogle den Markt der Preisvergleichs- und Produktsuchmaschinen bald kräftig aufmischt.

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

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