Das Amtsgericht Paderborn hat einen 39-jährigen Mann zu einer
Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt, weil er Software zur Umgehung von Kopierschutztechniken per Online-Auktionshaus verkauft hat. Bei den angebotenen Programmen soll es sich laut Angaben des Branchenverbandes Ifpi um Clone CD, Clony XXL und Profiler gehandelt haben.
Das Unverständliche an diesem Fall ist die Tatsache, dass der Mann bereits zuvor eine Abmahnung der Musikindustrie erhalten und eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, die ihn bei Wiederholung zu einer Geldstrafe verpflichtete. Auch dabei ging es um die genannten Programme, die er per Online-Auktion angeboten hat. Da der Mann laut Ifpi bereits kurze Zeit später die gleichen Programme über ein anderes Online-Auktionshaus angeboten hat, wurde Strafanzeige gestellt.
Auf Grund seines geringen Einkommens summieren sich die 80 Tagessätze auf insgesamt 800 Euro. Hinzu kommt allerdings die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung, die mit 10.000 Euro zu Buche schlägt.
Hintergrund: Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz in Deutschland ist das Anbieten von Software verboten, die einen Kopierschutz aushebeln kann. Dazu zählen beispielsweise das Setzen eines Links oder der Verkauf dieser Software (beispielsweise die Original-CDs der Programme oder Heft-CDs, die diese beinhalteten).
Cheers
@Jack:pfct: