Dialer-Tarife über zwei Euro pro Minute illegal

  • Über Internet-Dialer zustande gekommene Verbindungen müssen nicht bezahlt werden, wenn der geforderte Minutentarif über zwei Euro liegt. Das gilt auch dann, wenn der Dialer ordnungsgemäß bei der Regulierungsbehörde registriert ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel hin.

    Die Verbraucherzentrale betonte, dass in diesem Jahr fast alle Klagen in Schleswig-Holstein, bei denen es um die strittige Zahlung von so genannten Mehrwertdiensten ging, zugunsten der Verbraucher entschieden worden seien. Vorwiegend hätten die Fälle hohe Rechnungen betroffen, die durch Dialerprogramme verursacht wurden. Auch bei so genannten Blocktarifen, die über 30 Euro für jede Anwahl liegen, muss nicht gezahlt werden, betonen die Verbraucherschützer, und weisen zusätzlich darauf hin, dass diese Regeln seit kurzem auch gelten, wenn sich der Internet-Nutzer über ein Handy einwählt.

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

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