Das Herunterladen und Abspeichern von pornografischen Bildern aus dem Internet, die Handlungen mit Tieren oder Kindern darstellen, muss in der Schweiz als Herstellen von harter Pornografie bestraft werden. Das Bundesgericht in Lausanne hat laut NZZ Online ein anders lautendes Urteil des Solothurner Obergerichts aufgehoben. Dieses hatte einen Mann freigesprochen, der solche Bilder zum "Eigengebrauch" auf seine Festplatte geladen und auf Disketten und CDs gespeichert hatte. Das sei keine "Herstellung" von Pornografie, hatten die Richter in Solothurn befunden. Der Fall geht nun dorthin zurück. Das Gericht muss den Mann wegen Herstellens harter Pornografie bestrafen.
Das Obergericht hatte begründet, in dem Fall seien die zur Speicherung nötigen Schritte rein technischer Natur, die Daten seien nicht bearbeitet worden. Für das Bundesgericht war hingegen nicht maßgebend, auf welche Weise ein bestehendes Werk technisch kopiert wird und welche Beschaffenheit der Datenträger hat. Es sei kein Unterschied, ob kinderpornografische Bilder aus einem Buch kopiert oder durch das Herunterladen aus dem Internet auf einen Datenträger abgelegt würden. Auch der Download und das Speichern eines Bildes aus dem Internet ist laut dem Grundsatzurteil aus Lausanne als Herstellen anzusehen.
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@Jack:brdrk: