Das höchste amerikanische Bundesgericht hat es abgelehnt, über den Streit zwischen dem US-Provider Verizon und dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) zu entscheiden. Die RIAA hatte zuvor Berufung gegen ein Urteil eines Washingtoner Gerichts eingelegt, nach dem Verizon nicht zur Herausgabe von Kundendaten für die Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern gezwungen werden könne.
Der US Supreme Court stellte in seiner Ablehnung fest, dass das amerikanische Urheberrecht (Digital Millennium Copyright Act) nicht zur Verfolgung von Internet-Piraten herangezogen werden könne. In Vergangenheit hatten sich US-Gerichte und die Musikwirtschaft immer wieder auf diese Gesetzesvorschrift im Kampf gegen Tauschbörsen-Nutzer berufen.
Amerikanischen Medien zufolge werteten Beobachter die Supreme-Court-Entscheidung als Sieg für die Privatsphäre von Internet-Nutzern. Das Bundesgericht stufte mit seiner Ablehnung die persönlichen Rechten weit höher ein als die Verfolgung von Musikpiraterie im Internet.