eBay fordert Sonderregeln beim Fernabsatzrecht

  • Das Online-Auktionshaus eBay macht sich nach einem Bericht der Berliner Zeitung dafür stark, dass Internet-Händler, die einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten, künftig vom Rückgaberecht der Kunden befreit werden; das Fernabsatzrecht solle entsprechend geändert werden. Die Regelungen der Paragraphen 312b ff. des BGB räumen Verbrauchern bei Kaufverträgen, die mit einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ein zweiwöchiges Rückgaberecht der Waren ein.

    In einem Interview mit der Zeitung forderte eBay-Sprecher Nerses Chopurian die Politik auf, zu prüfen, "ob man nicht Umsatzgrenzen bestimmen kann, unterhalb derer das Fernabsatzgesetz nicht mehr gilt". Das Gesetz baue hohe Hürden gerade für Kleinunternehmer auf, sagte Chopurian. Konkrete Zahlen zu den Umsatzgrenzen, die eBay vorschweben, wurden allerdings nicht genannt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob die Widerrufs- und Rückgaberegeln bei Fernabsatzverträgen künftig auch für Online-Versteigerungen gewerblicher Anbieter gelten sollen. Bislang gilt, dass unzufriedenen eBay-Käufern im Normalfall kein Recht zur Rückgabe der ersteigerten Ware zusteht. Sollte der BGH entscheiden, dass das Fernabsatzrecht auch auf Internet-Versteigerungen anzuwenden ist, wären vor allem eBays Powerseller betroffen, die maßgeblich mit dazu beitrugen, dass im vergangenen Jahr über die deutsche eBay-Plattform Waren- und Dienstleistungen im Wert von mehr als vier Milliarden Euro gehandelt wurden.

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

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