Anwalt bestreitet Kenntnis von den Handlungen der FTPWelt-Betreiber

  • In einer Mitteilung vom heutigen Dienstag bestreitet der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus
    die gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhobenen Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft
    Mühlhausen verdächtigt den Juristen, an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt
    gewesen zu sein. Außerdem sollen die drei Betreiber durch den Betrieb der Warez-Download-Plattform
    FTPWelt.com massiv an Verstößen gegen das Urheberrecht mitgewirkt haben.

    Der Fall werfe nach Ansicht von Syndikus die Frage auf, inwieweit ein Anwalt gegenüber seinem Mandanten
    Kontroll- und Überwachungspflichten habe. Er jedenfalls habe auf die Ausführungen seiner Mandanten "rechtlich
    gesehen vertrauen können". Diese hätten ihm gegenüber erklärt, dass die Geschäfte nicht zu beanstanden seien
    und insbesondere eine Versteuerung der Einkünfte außer Frage stehe. Insbesondere auch aufgrund der Tatsache,
    dass der Bruder des Hauptbeschuldigten angehender Steuerberater sei, habe er hinsichtlich dieser Frage
    seinen Mandanten vertrauen können. Den Vorwurf der vollen Kenntnis von den Handlungen habe Syndikus nach
    eigenen Ausführungen bereits "ausräumen" können.

    Ganz im Gegensatz zu seinem Kanzleikollegen von Gravenreuth, der öffentlich von "Methoden wie in
    Guantanamo Bay"gesprochen hatte, hebt Syndikus die freundliche Behandlung während der Zeit
    seiner Inhaftierung in der JVA Gräfentonna hervor. Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe sich
    sehr um ein faires und objektives Verfahren bemüht. Syndikus sei von der "Sympathiewelle und den
    Hilfsangeboten" insbesondere aus dem Kreise seiner Mandanten "tief bewegt".

    Eine ganz andere Sicht der Dinge hat allerdings der in dem Verfahren zuständige Oberstaatsanwalt
    Ulf Walther. Gegenüber heise online bestritt er die Behauptung von Syndikus, dass die gegen den Anwalt
    erhobenen Vorwürfe bereits ausgeräumt seien. Dies sei "definitiv falsch". Vielmehr habe sich im Rahmen der
    Vernehmungen der Beschuldigten der Tatverdacht durch die Einlassungen der Beteiligten erhärtet. Auch
    sei der Haftgrund nur deshalb weggefallen, weil die Beschuldigten Teilgeständnisse abgelegt
    haben. Walther kündigte an, dass gegen sämtliche Beschuldigte, auch gegen Syndikus, Anklage erhoben werde.

    Es wird wohl soweit kommen, daß die Penner noch ohne eine Strafe davonkommen.:gnmn:

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  • Zitat

    Originally posted by Tristar^Miggel
    Es wird wohl soweit kommen, daß die Penner noch ohne eine Strafe davonkommen.:gnmn: [/B]

    Abwarten!

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  • Das gibt's ja wohl nicht-nur weil der ein berühmter Anwalt ist-passt auf: der muss nur eine-für seine Einkunftsverhältnisse-geringe Geldstrafe zahlen und ist dann fein raus!

    Wenn er Mandanten vertritt, muss er doch die Angaben dieser wohl überprüfen-außerdem, wenn es bereits Teilgeständnisse gibt, hat er ja wohl doch etwas damit zu tun.

    Aber der kleine Arbeiter, der sich mit ein paar gebrannten Filmchen seinen Samstagabendausflug oder die dringend benötigte neue Waschmaschine zusammensparen möchte, der löhnt heftig oder geht ab-zudem sind dem seine Rechner weg-ich wette die kriegen ihre Hardware geputzt zurück-ich könnt das :bghh: kriegen...!!!

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

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