In Norwegen hat eine Autofahrerin wegen Falschparkens ein Falschparker-Ticket und die Aufforderung
zur Zahlung von 60 Euro erhalten. Zu diesem Zeitpunkt stand die Frau mit ihrem Fahrzeug in einem Stau.
Sie klagte und gewann den Gerichtsprozess. Neben der Buße bekam sie noch 480 Euro
Aufwandsentschädigung zugesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 32-Jährige nicht
für den Stau verantwortlich gemacht werden kann. Weiterhin unklar ist der zustandegekommene
Denkprozess der Behörden, die ohne ersichtlichen Grund das Bußgeld verhängt hatten.
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