Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zum Jahreswechsel veröffentlichten Urteil entschieden.
Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde. Bisher hatte der BGH nur Eheverträge aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten.
Vereinbarung machte Mann zu Sozialhilfeempfänger
Im konkreten Fall hatte eine kinderlose Ehefrau auf einen Ehevertrag gedrungen, nach dem ihr Ehemann im Scheidungsfalle eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrages geschieden. Der Mann hatte ein so geringes Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen gewesen war.
Quelle:http://nachrichten.t-online.de/c/17/26/54/18/17265418.html
Tja....pech für die Frauen....