Telekommunikation Überwachung von Telefonen um 9 Prozent gestiegen

  • Telekommunikation Überwachung von Telefonen um 9 Prozent gestiegen

    Gulli News :
    Im vergangenen Jahr ordneten deutsche Gerichte die Überwachung von 56.404 Telefonanschlüssen an, so berichtet die Bundesnetzagentur. Es handelt sich im einen Rekordstand, der neun Prozent über dem Wert von 2006 steht. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen.
    In diesem Zusammenhang kann man vor allem eine lineare Steigerung im Bereich der Mobiltelefonüberwachung in den letzten zehn Jahren finden. Die Überwachung der Festnetzanschlüsse ist in etwa gleich geblieben - für Mobiltelefone hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren von 6.000 auf fast 40.000 überwachte Mobilfunkanschlüsse gesteigert. Zurückzuführen ist laut Angaben der Bundesnetzagentur diese Entwicklung vor allem auf die höhere Anzahl an Mobiltelefonanschlüssen, die vermehrt im Umlauf sind. Daraus würde eine höhere Anzahl der Überwachungen resultieren. Konkret hat es im letzten Jahr eine Steigerung der Mobilfunkanschlüsse von 13 Prozent gegeben und darin begründet der Anstieg der angeordneten Überwachungen von neun Prozent. Eine grafische Aufbereitung der Statistik gibt es als pdf-Datei zum Runterladen.


    Nach Angaben von Heise ist die Überwachung von E-Mail-Adressen von 701 auf 880 Fälle um 44 Prozent gestiegen. Auch im Bereich der Internet-Telefonie würde sich die Überwachung langsam ausbreiten, wenn auch hier erst 155 Fälle verzeichnet sind.
    Angeordnet werden kann eine Überwachung des Telefonanschlusses aufgrund des Paragrafen 100a der Strafprozessordnung (StPO). Demnach dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden und es bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.
    Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Diese Aufgabe kommt nun gemäß § 100b Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung den Bundesländern, der Generalbundesanwalt und dem Bundesamt für Justiz zu.

    Quelle: http://www.gulli.com/news/telekommu…ung-2008-05-07/

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