Marianne Ling deckte den Abendbrottisch, als das Telefon klingelte. Der Anrufer sagte etwas von "Telekom" und fragte: "Wollen Sie nicht auch günstiger telefonieren?" Das wollte die Rentnerin tatsächlich und ließ sich auf ein Gespräch ein – im Glauben, sie spreche mit ihrem Telefonanbieter der Deutschen Telekom. Das Flatrate-Angebot klang gut. "Am Ende habe ich gesagt, dass ich Interesse habe, und die Frau sollte mir etwas zuschicken", sagt Ling. Wenig später bekam sie Post von einer ihr unbekannten Firma: Man freue sich, sie als Kundin gewonnen zu haben, und lasse den Anschluss von der Telekom auf den neuen Anbieter umstellen.
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Solche Methoden haben das Telefonmarketing in Verruf gebracht. Ling wusste weder, dass sie mit einem Telekom-Konkurrenten sprach, noch wollte sie ihren Anbieter wechseln. Und doch schloss sie einen Vertrag. "Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland gültig", sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was der Vereinfachung im Geschäftsleben dienen soll, nutzen "Telefon-Drücker" aus, um die schnelle Provision zu machen. "Man merkt oft gar nicht, dass man einen Vertrag abschließt. Den Brief, der dann kommt, hält man für Werbung und wirft ihn weg. Und schon hat man die 2-Wochen-Frist für den Vertragsrücktritt verpasst", sagt Müller.
Am Telefon wird für vieles geworben, nicht nur für Handy- oder Festnetztarife, sondern auch für Versicherungen oder Lotterien. Sogar Hilfsorganisationen rufen ihre Spender an, um die Bindung zu festigen und weitere Unterstützung einzuwerben. Anrufe seien ein sinnvolles Instrument, meint Patrick Tapp, Inhaber einer Agentur in Frankfurt und im Deutschen Direktmarketing Verband DDV für Verbraucherdialog zuständig: "Wir sind eine kommunikative und mobile Gesellschaft, da passt Telefonmarketing sehr gut in die Zeit." Firmen könnten ihre Kunden auf diese Weise sehr schnell über neue Angebote informieren, sofort Fragen beantworten und bei Bedarf Aufträge annehmen.
All das habe nichts mit Belästigung zu tun, solange die Regeln eingehalten würden, sagt Tapp. Und die sind klar: Keine Anrufe nach 20.00 Uhr, keine Anrufe bei Leuten, die nicht entweder schon Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Der Trick, bei Preisausschreiben im Kleingedruckten Einverständniserklärungen zu sammeln, scheiterte bereits vor Gericht. Dennoch gibt es immer wieder Anrufe von Werbern, die gar kein Recht dazu haben. "Das ist illegal, das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Müller.
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