[CH] Keine Geräteabgabe im Urheberrecht

  • Im Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz soll auf eine Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke verzichtet werden. Dies hat der Bundesrat entschieden. Der Gesetzesentwurf soll Anfang 2006 vorliegen.

    Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung der digitalen Piraterie seien in der Vernehmlassung unterschiedlich beurteilt worden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) heute mit. Vor allem die Geräteabgabe stiess auf breiten Widerstand.
    Zu starke Belastung der Konsumenten
    Vorgesehen war, dass die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf CD- oder DVD-Leerträgern, sondern auch über eine Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD-Brennern abgegolten werden sollen. In der Vernehmlassung wurde die Befürchtung geäussert, dass die Konsumenten damit zu stark zu Kasse gegeben werden.
    Die Landesregierung teilt diese Meinung und will nun auf eine Geräteabgabe verzichten. Auch andere Vorschläge zur Umsetzung der internationalen Vorgaben sind auf Grund der unterschiedlichen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten abweichend beurteilt worden.

    Um Kulturschaffende vor digitaler Piraterie besser zu schützen, verlangen die internationalen Abkommen die Einführung eines Umgehungsverbots für technische Schutzmassnahmen wie Zugangs- und Kopiersperren. Umstritten dabei ist, wie die Konsumenten vor einem Missbrauch dieser Kontrollmöglichkeiten geschützt werden sollen.

    Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise «iTunes» soll im neuen Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot eingeführt werden. Zudem will der Bundesrat, dass die Bestimmungen über Downloads von Musik und Filmen ab illegalen Quellen klarer geregelt werden.

    Privates Kopieren bleibt legal
    Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein. Unerlaubt handelt künftig aber, wer seine Harddisks zum Download von Musik oder Filmen Benützern einer Internet-Tauschbörse zur Verfügung stellt.
    Die Ratifikatikon der Internetabkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum hingegen fiel auf klare Zustimmung. Ebenfalls positiv aufgenommen wurde die Bestimmung, wonach urheberrechtlich geschützte Werke legal in eine behindertengerechte Form gebracht werden dürfen.

    Notwendig wurde die Revision, weil das noch geltende Gesetz auf analoge Technologien ausgerichtet ist. Mit der rasanten Entwicklung der Digitaltechnik in Verbindung mit dem Internet bekam die Frage nach der Abgeltung von Urheberrechten eine neue Dimension.


    Wenisgtesn spinnen sie in CH ned so wie in DE :wow:

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    To Fast 4 You.

  • Zitat

    Originally posted by AnTiTraX-2010^Alien
    Mir wäre CH zu neutral! :)

    :tlt:Cheers:tlt:

    hehe, wahre Worte :D

    :grmn:

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    Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir.
    Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
    diese verbindet uns wie ein heiliges Band.
    Wir waten durch ein Meer von Blut, gib uns dafür Kraft und Mut.
    In nomine Patris, et filii et spiritu sancti.

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