T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt.

  • Ein Nutzer klagt gegen die Praxis seines Providers, Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden zu speichern. Die T-Online AG muss in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Darmstadt Stellung dazu nehmen, dass sie IP-Adressen, Einwahlzeiten und Datenmengen ihrer Flatrate-Kunden mehrere Monate lang aufbewahrt. Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz und § 97 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten aber nur für Abrechungszwecke speichern. Darauf besteht Holger Voss, Systemadministrator bei einer Versicherung in Münster. Voss, der vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags im Telepolis-Forum verklagt worden war[1], hält die T-Online-Praxis, auch die Daten der pauschal abgerechneten Flatrate-Nutzer zu speichern, für illegal.

    In dem Verfahren um den Forumsbeitrag, der mit einem Freispruch endete, sei ihm die T-Online-Praxis bewusst geworden, sagte Voss jetzt gegenüber heise online. Statt für Abrechnungszwecke habe T-Online die protokollierten Adressen unter anderem für die Verfolgung mutmaßlicher Straftaten -- wie in seinem Fall -- und für ein Vorgehen gegen unlizenziertes Musik- oder Filmkopieren verwendet[2], schreibt er in einer Stellungnahme.

    Die Begründung seitens der T-Online AG, man benötige die Daten, weil im Reklamationsfall die erbrachte Leistung sonst nicht nachgewiesen werden könne, will er nicht gelten lassen. "Ich werde aber kaum erfolgreich irgendwann reklamieren können, mein Internetzugang hätte Monate zuvor nicht funktioniert." Auch der Hinweis, die Daten dienten zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote aus dem T-Online-Angebot, gehe ins Leere, meint Voss. Da würde es ja ausreichen, eben genau diese Daten zu speichern. Schließlich berufe sich der Anwalt von T-Online auch auf die "8 Gebote des Datenschutzrechts" im § 9 BDSG, die technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Datensicherheit vorschreiben. "Welche Daten konkret zum Schutz gegen welche Störungen benötigt werden, wurde von T-Online aber nicht vorgetragen", so Voss.

    Voss fühlt sich in seiner Argumentation übrigens durch eine vom Darmstädter Amtsrichter eigens für den Fall eingeholte Stellungnahme des Bundesdatenschützers, Peter Schaar, durchaus bestätigt. "Bei einer vollständigen [...] Flatrate [...] ist erst recht eine Speicherung der Verkehrsdaten inklusive der IP-Adresse für Abrechnungszwecke nicht erforderlich und somit unzulässig", schrieb Schaar an das Amtsgericht. "Ein vorsorgliches Speichern von Verkehrsdaten aller Kunden zum Zwecke des Nachweises oder der Verhinderung eines möglicherweise stattfinden Mißbrauchs ist [...] unzulässig", so Schaar. Weitere Stellungnahmen hat das Gericht vom hessischen Datenschutzbeauftragten und dem Regierungspräsidium in Darmstadt eingeholt. Letzteres hatte allerdings eine erste Anzeige von Voss bereits abgelehnt und die Speicherung für zulässig erklärt.

    Fraglich ist nun für den weiteren Prozessverlauf, ob T-Online unter Verweis auf einen höheren Streitwert eine Verlegung ans Landgericht anstrebt. Voss' Anwalt hatte den Streitwert bislang mit 4000 Euro beziffert. Das Unternehmen könnte aber darauf abstellen, dass ein Urteil gegen die herrschende Speicherpraxis einen Umbau in den Unternehmenssystemen mit sich bringen würde. Das käme teurer. Voss selbst hat nach eigenen Angaben bislang rund 1000 Euro in sein erklärtes Ziel investiert, frei von Überwachung zu kommunizieren.

    Siehe dazu in Telepolis:

    * Klage wegen "illegaler Speicherung" von Verbindungsdaten[3]

    (Monika Ermert) /
    (anw[4]/c't) (anw/c't)

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    [3] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20071/1.html
    [4] mailto:anw@ct.heise.de


    Quelle:heise/c't

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  • Zitat

    Originally posted by Tristar^MFox
    wenn der staat sich beeilt, braucht t-online gar nicht den streitwert erhoehen, denn dann duerfen/muessen sie per gesetz eh alles loggen wie gehabt...

    ;)

    Die Telekom würde sich freuen, wenn es so wäre.

    :tlt:Cheers:tlt:

    signatur_alien.jpg

  • *frei von Überwachung zu kommunizieren.*

    Diese Worte Klingen wie Sphärische Melodien
    aus einer fernen Galaxis.:hny-2:


    Gr33ts

    @JAcki :pfct:

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    Lebt in der Liebe,wie auch Christus uns geliebt hat.
      

    [ Epheser. 5,2 ]

  • Zitat

    Originally posted by Tristar^Jack Sparrow
    *frei von Überwachung zu kommunizieren.*

    Diese Worte Klingen wie Sphärische Melodien
    aus einer fernen Galaxis.:hny-2:


    Gr33ts

    @JAcki :pfct:

    Da möchte man glatt ALiEN sein. ;)

    :tlt:Cheers:tlt:

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