Student für Veröffentlichung einer Sicherheitslücke verurteilt

  • Der französische Student Guillaume Tena ist gestern in Frankreich für das Aufdecken eines Sicherheitsproblems in einem Antiviren-Programm zu einer Geldstrafe von 5000 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von 6000 Euro und einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Im noch laufenden Verfahren um die Schadensersatzforderungen über 900.000 Euro des Herstellers Tegam steht das Urteil noch aus. Am 12. April dieses Jahres will das Gericht das Urteil dazu verkünden.


    Cheers

    @Jacki:chrz:

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    Lebt in der Liebe,wie auch Christus uns geliebt hat.
      

    [ Epheser. 5,2 ]

  • ich frag mich, wo das mal endet. wie kann man jemanden verurteilen, der eine sicherheitsluecke aufdeckt und die publiziert? oder hat er etwa die firma vor der veroeffentlichung erpresst?

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  • Zitat

    Originally posted by Tristar^MFox
    ich frag mich, wo das mal endet. wie kann man jemanden verurteilen, der eine sicherheitsluecke aufdeckt und die publiziert? oder hat er etwa die firma vor der veroeffentlichung erpresst?

    Oder... Denke auch es kann nicht alles gewesen sein. ;)

    :tlt:Cheers:tlt:

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  • Zitat

    Originally posted by Tristar^AMI_TRS
    Holt die Fahnen raus - die Gestapo marschiert wieder in Form von Industrie und Anklage... das muß ENDEN !!!

    ^^die packen Dich echt am :asspl:

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    "Ich bin unschuldig, ich bin Amerikaner"

    Zitat:

    Baphomet's Fluch 1

  • mal wieder die richtigstellung:
    (bitte, einfach mal kurz nachschauen ob solche news stimmen. und wenn ise schon von heise kopiert werden, dann auch komplett. vlt mit herkunfts-link versehen oder so :/ )

    der student wurde weder für das entdecken noch für das verbreiten der sicherheitslücke verurteilt. er wurde verurteilt wegen nicht erlaubtem dissasemblieren und wegen benutzen einer schwarzkopie.
    übers den sinn des verurteilen wegen dissasemblierens kann man nun meinetwegen streiten. im falle der schwarzkopie hat das gericht aber gesetzmässig richtig geurteilt

    --Rehtsel--

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