Quelle: Chip
Deutsche Bibliothek: Kopierschutz knacken erlaubt
Die Deutsche Bibliothek darf zur Archivierung von Musikaufnahmen für wissenschaftliche Zwecke auch kopiergeschützte Werke vervielfältigen. Ein Vertrag mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels gestattet der Bibliothek das Duplizieren von Musik-CDs, E-Books und mit Büchern gelieferten CD-ROMs.
Das Aushebeln oder Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen ist nach dem Urheberrechtsgesetz mittlerweile verboten. Im Gesetz festgeschrieben sind jedoch so genannte Schrankenregelungen, die in dem nun geschlossenen Vertrag mit der Deutschen Bibliothek eine Anwendung finden. So ist Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie zum Beispiel für wissenschaftliche und kulturelle Nutzungen, zulässig.
Die Vereinbarung war nach Angaben der Deutschen Bibliothek notwendig geworden, um eine Langzeit-Archivierung der zu sammelnden Veröffentlichungen gewährleisten zu können. Dafür müssen die Medien in regelmäßig an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden.
Nach der Vereinbarung darf die Deutsche Bibliothek Kopien für den wissenschaftlichen Gebrauch von Nutzern, für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für die Forschung sowie von vergriffenen Werken anfertigen. Um Missbrauch zu vermeiden, sollen die Duplikate mit so genannten digitalen Wasserzeichen versehen werden.
:tlt:Cheers:tlt:
P.S. Mal sehen, wen die "Deutsche Bibliothek" so in die Greetings aufnimmt.